Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 14.04.2022



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem zusammengefassten Bericht über die Lage der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2021, dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns


Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Analog zum Vorjahr lehnt die SdK den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Dividendenauskehrung aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab. Denn das bei der Beiersdorf AG augenscheinlich implementierte Konzept einer „ergebnisunabhängigen Basisdividende“ ist mit den SdK-Vorstellungen einer am jährlichen Konzernergebnis je Aktie orientierten und somit schwankenden Ausschüttungspolitik von 40 bis 60% des IFRS-Konzernergebnisses grundsätzlich nicht kompatibel.


TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands


Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Auch im Berichtsjahr konnte der Konzern mit einem deutlichen Umsatzwachstum und dem erzielten und nun wieder gesteigerten Ergebnis je Aktie in Höhe von 2,81 € überzeugen. Mittels Letzterem gelang es ferner wieder an den Trend der zurückliegenden Jahre und eines Ergebnisses von um und bei 3,00 € je Aktie anzuknüpfen. Zudem entwickelten sich der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit, der Free-Cashflow sowie Liquiditätsausstattung und Bilanzrelationen im abgelaufenen Geschäftsjahr gewohnt solide. Ferner konnte der Konzern seine strategische Positionierung als nachhaltig aufgestellter Lösungsanbieter in beiden Unternehmensbereichen weiter ausbauen. Achillesferse blieb jedoch im Berichtsjahr der für die Anteilseigner wichtige Total Shareholder Return (TSR). Dieser entwickelte sich in Anbetracht o.g. „Basisdividende“ und der schwachen Kursentwicklung auf Jahresbasis erneut negativ.


TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.


Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Soweit aus seinem ausführlichen Bericht erkennbar ist, ist der Aufsichtsrat u.a. in zehn Plenumssitzungen sowie diversen Ausschusssitzungen seiner Kontrollpflicht verantwortlich nachgekommen. Hierbei spielten erneut Vorstandspersonalia eine wichtige Rolle.


TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2022


Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Ähnlich der Dividendenpolitik gab es auch in der Frage der Bestellung des Abschlussprüfers keine Bewegung, so dass die SdK auch diesen Beschlussvorschlag aus prinzipiellen Erwägungen heraus erneut ablehnen muss. Denn die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft den Konzern bereits seit 2006. Ferner wurden neben den reinen Abschlussprüfungsleistungen auch im Berichtsjahr diverse Nichtprüfungsleistungen, darunter die von der SdK wenig geliebten Steuerberatungsleistungen, durch den Abschlussprüfer erbracht. Damit steht aus Sicht der SdK die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung grundsätzlich in Frage. Die SdK fordert in diesem Kontext zur Stärkung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung neben dem regelmäßigen Wechsel der Abschlussprüfungsgesellschaft (spätestens nach einer Prüfungsdauer von zehn Geschäftsjahren) auch die strikte Trennung von Prüfung und Beratung, idealtypisch also den Verzicht auf jegliche Beratungsmandate für den Abschlussprüfer.


TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021


Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Gegen die Billigung des vom Abschlussprüfer formal geprüften Vergütungsberichts gibt es seitens der SdK keine Einwände.


Hinweis:

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.