Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.04.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BASF SE und des gebilligten Konzernabschlusses der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2021; Vorlage der Lageberichte der BASF SE und der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2021 einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289 a, 315 a Handelsgesetzbuch; Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Bei einem bereinigten Ergebnis von € 6,76 pro Aktie schüttet BASF ca. 50% an die Aktionäre aus. Statt eines Aktienrückkaufs hätte die SdK zwar eine noch höhere Dividende bevorzugt, begrüßt aber dennoch die erhöhte Ausschüttung und die Kontinuität bzw Steigerung der Dividende auch in schwierigen Zeiten. Die Finanzierung ist mit einer EK-Quote von 48,2% und offenen Kreditlinien von € 6 Mrd sehr solide, so dass die Ausschüttung die Investitionen und die stabilen Finanzen nicht gefährden sollte.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Nicht nur 2021, sondern die letzten Jahre waren mehr als herausfordernd. Die fortwährende Umstrukturierung, z.B. Aufbau des Batteriegeschäfts, Verkauf von Unternehmensteilen oder den ESG Fokus wurden oder werden konsequent umgesetzt. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Management hat BASF nicht nur erfolgreich durch die Krisen geführt, sondern parallel die Struktur des Unternehmens gewandelt. Mehr Kundennähe, Batterien, Kreislaufwirtschaft oder ESG Fokus nur als einige Stichworte. Insgesamt ist das Unternehmen weit besser als die Wettbewerber durch die Krisen gekommen und scheint Marktanteile in vielen Bereichen gewonnen zu haben.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

 

Ablehnung

 

Begründung: KPMG prüft seit 2006 und damit viel länger als 10 Jahre. Ab dieser Grenze sieht die SdK die Unabhängigkeit der Prüfung bedroht, auch wenn innerhalb der Zeit das Prüfteam gewechselt hat. Da EY aktuell als Prüfer kaum eine Alternative ist, fällt es BASF sicherlich schwer geeignete Prüfgesellschaften zu finden. Trotzdem sollte BASF schnellstmöglich einen Wechsel des Abschlussprüfers einleiten.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts nach § 162Aktiengesetz

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hatte zwar, aus grundsätzlichen Überlegungen heraus, gegen das Vergütungssystem gestimmt, sieht jedoch innerhalb des von der HV genehmigten Systems keine Auffälligkeiten. Die recht deutlich gestiegenen Gehälter spiegeln den Erfolg und das gute Krisenmanagement, aber auch den Coronabedingten Rückgang des Vorjahres wider.

 

 

TOP 7 Wahl zum Aufsichtsrat

 

a) Alessandra Genco, Rom/Italien Finanzvorständin der Leonardo SpA

 

Zustimmung

 

Begründung: Als Finanzvorständin der Leonardo AG bringt Frau Genco sicherlich die nötige Kompetenz, Expertise und strategische Erfahrung in den Aufsichtsrat. Eine Ämterhäufung ist nicht gegeben.

 

b) Prof. Dr. Stefan Asenkerschbaumer, Stuttgart Vorsitzender des Aufsichtsrats der Robert Bosch GmbH und geschäftsführender Gesellschafter der Robert Bosch Industrietreuhand KG

 

Zustimmung

 

Begründung: Als ehemaliger Geschäftsführer und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Robert Bosch GmbH bringt Herr Asenkerschbaumer sicherlich die nötige Kompetenz, Expertise und strategische Erfahrung in den Aufsichtsrat. Eine Ämterhäufung ist nicht gegeben.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nummer 8 Aktiengesetz und zu deren weiteren Verwendung mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK zieht zwar grundsätzlich eine höhere Dividende einem Aktienrückkauf vor, akzeptiert jedoch auch ein Rückkaufprogramm. Die Höhe ist auf maximal 10% des Grundkapitals beschränkt und BASF hat dieses Mittel in der Vergangenheit und aktuell verantwortungsvoll eingesetzt.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2022, die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2017 und entsprechende Änderung der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Ermächtigung entspricht maximal 10% des Grundkapitals und eröffnet dem Management eine angemessene Flexibilität. In den letzten Jahren wurde die Ermächtigung nicht genutzt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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