Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.05.2022



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TOP 1 Wir laden hiermit unsere Aktionär*innen zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Donnerstag, den 12.05.2022, 10:00 Uhr MESZ, als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionär*innen sowie ihrer Bevollmächtigten stattfindet. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Adi-Dassler-Straße 1, 91074 Herzogenaurach.

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende soll gegenüber dem Vorjahr um 10% auf 3,30 je Stückaktie (Vorjahr 3,00 €) erhöht werden. Diese Dividende entspricht einer Ausschüttungsquote von 42,4% des Konzerngewinns aus den fortgeführten Geschäftsbereichen bzw. 46,6% des AB-Bilanzgewinns. Nach den SdK-Richtlinien sollte regelmäßig eine Quote von 40-60% des Konzernjahresüberschusses ausgeschüttet werden. Das Unternehmen erfüllt damit die Anforderungen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Trotz herausfordernder Markbedingungen und umfangreichen pandemiebedingten Einschränkungen erzielte Adidas 2021 starke Geschäftszahlen. Die vom Vorstand veranlassten Maßnahmen haben die gewünschten Ergebnisse gebracht.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seine Aufgaben und seine Kontrollfunktion gewissenhaft und umfassend erfüllt.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

 

Zustimmung

 

Begründung: Der vorgelegte Vergütungsbericht ist umfassend und übersichtlich. Einer Billigung des Vergütungsberichts steht somit nichts entgegen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung von § 18 der Satzung zur Anpassung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und über das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene neue Vergütung für den Aufsichtsrat ist hoch, jedoch im Hinblick auf die Größe und Umfang der Aufgaben bei dem DAX-Unternehmen akzeptabel. Der Anpassung der Vergütung kann zugestimmt werden.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen vom 9. Mai 2018 und des Bedingten Kapitals 2018, über die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen und zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Schaffung eines Bedingten Kapitals 2022 sowie über die entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufnahme von Fremdmitteln durch die Ausgabe von Options-und/oder Wandelanleihen kann grundsätzlich zugestimmt werden, da sie geeignet sind, das Wachstum von Adidas zu fördern und die langfristigen Erfolgsaussichten des Unternehmens zu verbessern. Der Bezugrechtsausschluss der Aktionäre ist dabei kritisch zu sehen, auch wenn die vom Gesetzgeber vorgegebenen Grenzen eingehalten werden. Da jedoch das neue Kapital voraussichtlich mit einer hohen Rendite eingesetzt wird und die Emission voraussichtlich bei einem relativ hohen Börsenkurs stattfinden wird, kann der Ausschluss der Aktionäre hingenommen werden, weil dem Nutzenverlust der Aktionäre ein gleicher Nutzengewinn bei der Gesellschaft gegenübersteht. Zudem liegt das Volumina des Kapitalvorratsbeschlusses aus Sicht der SdK auf zustimmungsfähigem Niveau.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2022

 

Zustimmung

 

Begründung: Der von der SdK seit Jahren geforderte Wechsel der Abschlussprüfungsgesellschaft soll zum Geschäftsjahr 2023 vollzogen werden. Die KPMG soll deshalb letztmalig für 2022 zum Abschlussprüfer bestellt werden. Aus fachlichen Aspekten spricht nichts gegen die Wahl der KPMG. Erfreulich ist auch, dass für Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen nur sehr geringe Zahlungen an den Abschlussprüfer geleistet wurden. Die Forderung der SdK auf weitgehende Trennung von Abschlussprüfung und Beratung wird damit erfüllt.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2023

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum neuen Abschlussprüfer. Nachdem die SdK bereits seit Jahren den Wechsel der Abschlussprüfungsgesellschaft gefordert hatte, soll nun aufgrund gesetzlicher Notwendigkeit der Wechsel stattfinden.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.