Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 06.05.2022



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausschüttungsquote von rund 43 % liegt (noch) im Rahmen der Erwartung.

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat ein hervorragendes Ergebnis erzielt. Gegen eine Entlastung sprechende Gesichtspunkte sind nicht ersichtlich, auch wenn der Umgang mit den Aktionärsrechten in der Hauptversammlung kritisch zu würdigen ist.

 

 

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Aufgaben umfassend nachgekommen. Er berichtet transparent. Gegen eine Entlastung sprechende Gesichtspunkte sind nicht ersichtlich.

 

 

TOP 5 Bestellung des Prüfers für den Jahres- und Konzernabschluss und die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2022

 

Ablehnung

 

Begründung: PwC ist seit 1995 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Wechsel der verantwortlichen Prüfer erscheint nicht ausreichend, um die erforderliche Unabhängigkeit sicherzustellen.

 

 

TOP 6 Bestellung des Prüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 und die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2024

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Prüferwechsel erscheint dringend geboten und ist zu begrüßen. Die vorgeschlagene Gesellschaft erscheint auch geeignet.

 

 

TOP 7 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

a) Frau Prof. Dr. Luise Hölscher

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Gesellschaft wird von der BAnst PT, einer Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen, reguliert und überwacht. Eine Staatssekretärin aus dem Bundesministerium der Finanzen erscheint daher als Aufsichtskandidatin ungeeignet.

 

b) Herrn Stefan B. Wintels

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Kandidat erscheint fachlich geeignet und zeitlich hinreichend verfügbar.

 

 

TOP 8 Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten an Mitglieder der Geschäftsführungen der mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen und an Führungskräfte der Gesellschaft und mit ihrem verbundenen Unternehmen, Schaffung eines bedingten Kapitals gegen Sacheinlage (Bedingtes Kapital 2022/1) sowie Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die zweckgebundene bedingte Kapitalerhöhung um 1,61 % erscheint angemessen und vertretbar.

 

 

TOP 9 Ermächtigung zur Ausgabe von Options-, Wandel- und/oder Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechten (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts, Schaffung eines bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2022/2) sowie Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die begrenzte Ermächtigung erscheint angemessen und sachgerecht.

 

 

TOP 10 Billigung des Vergütungsberichts

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vergütungsbericht entspricht den hieran zu setzenden Anforderungen.

 

 

TOP 11 Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und über § 17 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung erscheint maßvoll und angemessen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.