TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der HeidelbergCement AG und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Die Ausschüttungsquote beträgt weniger als 30% des Konzernjahresüberschusses, was die SdK nicht als angemessenen Ausgleich der Interessen der Gesellschaft und der Verwaltung ansieht. Im Mehrjahresvergleich von 2017 bis 2021 konnte die Gesellschaft den Überschuss gemessen am stärksten Jahr (2018) von 2017 bis 2020 um mehr als 47% steigern; die Dividende stieg im gleichen Zeitraum - mit Ausnahme des Ausreißerjahres 2019 - lediglich um 26,32%. Auch das Argument der Dividendenkontinuität überzeugt nicht, da diese auch mit einer angemessenen Ausschüttungsquote erreicht werden kann. Die SdK hält eine Ausschüttungsquote zwischen 40% und 60% des Konzernjahresüberschusses für angemessen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Vorstand konnte Umsatz und Ertrag steigern, beim Ertrag liegt sogar eine deutliche Steigerung vor, auch wenn die deutliche Steigerung des Ertrages hauptsächlich auf signifikant reduzierte ordentliche Aufwendungen (1/12) zurückzuführen ist. Dennoch ein solides Ergebnis. Auch die nicht finanziellen Kennzahlen (CO2-Emissionen, Alternative Brennstoffrate) haben sich verbessert. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Aufsichtsrat ist nach dem AR-Bericht seiner Kontroll-und Überwachungsfunktion nachgekommen und wußte die richtigen Schwerpunkte (Nachhaltigkeit, Digitalisierung, innovative Materialien und Verfahren) zu setzen. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Gegen die Bestellung von PwC bestehen keine Bedenken, zumal PwC erst seit dem Geschäftsjahr 2020 prüft. PwC scheint auch die besonderen Prüfungssach-verhalte aufgrund nachvollziehbarer Kriterien ermittelt zu haben. TOP 6 Ersatzwahl zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Fritz-Jürgen Heckmann hat, wie von ihm schon vor seiner Wahl in den Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung vom 9. Mai 2019 angekündigt, sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 niedergelegt und scheidet damit aus dem Aufsichtsrat aus. Auch Herr Tobias Merckle hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 niedergelegt und scheidet damit aus dem Aufsichtsrat aus. Der Aufsichtsrat der HeidelbergCement AG setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG und § 101 Abs. 1 AktG sowie § 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft aus sechs von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Mit dem Ausscheiden von Herrn Heckmann und Herrn Merckle sind nur noch vier der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder von der Hauptversammlung gewählt. Somit ist die Ersatzwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern durch die Hauptversammlung erforderlich. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Keine Abstimmung erforderlich Herrn Dr. Bernd Scheifele, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der HeidelbergCement AG, Mitglied verschiedener Kontrollgremien, Heidelberg, und Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Der Kandidat Dr. Scheifele war bis Anfang 2020 Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft und hat im Zeitpunkt der Wahl als AR-Mitglied eine cooling-off-Periode von zwei Jahren. Die SdK fordert bei ehemaligen Vorständen der Gesellschaft eine cooling-off-Periode von drei Jahren. Zweifel an der Eignung des Kandidaten sind mit der Ablehnung nicht verbunden. Frau Dr. Sopna Sury, Chief Operating Officer Hydrogen und Mitglied des Vorstands der RWE Generation SE, Willich, Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Gegen die Kandidatin Frau Dr. Sury bestehen keine Bedenken. mit Wirkung ab der Beendigung der Hauptversammlung am 12. Mai 2022 als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl sowohl von Herrn Dr. Bernd Scheifele als auch von Frau Dr. Sopna Sury erfolgt gemäß § 8 Abs. 6 der Satzung für den Rest der Amtszeit des jeweiligen ausgeschiedenen Mitglieds des Aufsichtsrats, demnach in beiden Fällen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt. Die Hauptversammlung ist nicht an die Wahlvorschläge gebunden. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen (Mindestanteilsgebot). Der Mindestanteil an Frauen und Männern von je 30 % ist vom Aufsichtsrat gemäß § 96 Abs. 2 Satz 2 AktG insgesamt zu erfüllen (sog. Gesamterfüllung), wenn nicht die Seite der Anteilseigner- oder der Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG aufgrund eines mit Mehrheit gefassten Beschlusses widerspricht. Der Aufsichtsrat der HeidelbergCement AG ist derzeitig mangels Widerspruchs einer der Seiten des Aufsichtsrats aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Gesamterfüllung insgesamt mit mindestens vier Frauen und mindestens vier Männern zu besetzen, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat vier Frauen und acht Männer an. Das Mindestanteilsgebot ist daher derzeit erfüllt und wird auch durch die Amtsniederlegungen von Herrn Heckmann und Herrn Merckle nicht berührt. Dies bedeutet, dass die Hauptversammlung hinsichtlich des Geschlechts der zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder keiner Bindung unterliegt. Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrates stützen sich auf die Empfehlung seines Nominierungsausschusses und berücksichtigen die Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, die Bestandteil des vom Aufsichtsrat beschlossenen Kompetenzprofils für den Aufsichtsrat sind. Das Kompetenzprofil und die darin enthaltenen Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats wurde vom Aufsichtsrat am 23. März 2022 beschlossen, ist auf der Internetseite des Unternehmens unter www.heidelbergcement.com/de/hauptversammlung-2022 veröffentlicht und wird während der Hauptversammlung zugänglich sein. Herr Dr. Bernd Scheifele ist mit Ablauf des 31. Januar 2020 aus dem Vorstand der HeidelbergCement AG ausgeschieden. Die gesetzliche Karenzzeit von zwei Jahren nach § 100 Absatz 2 Nr. 4 AktG endete somit mit Ablauf des 31. Januar 2022. Es ist vorgesehen, dass Herr Dr. Bernd Scheifele im Falle seiner Wahl durch die Hauptversammlung dem Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen wird. Lebensläufe und weitere Angaben über die zur Ersatzwahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Ersatzwahlen der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre entscheiden zu lassen. Keine Abstimmung erforderlich TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Vergütungsbericht enthält die nach § 162 AktG geforderten Angaben und ist - soweit dies das Vergütungssystem als solches erlaubt - auch verständlich. Es enthält darüber hinaus den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers ohne Beanstandungen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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