TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2021, der Lageberichte für die Allianz SE und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 10,80 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzerngewinn in Höhe von 67,7 %. Dies erscheint aufgrund der hohen Unsicherheiten auf den Märkten als hoch. In Anbetracht der sehr soliden bilanziellen Lage und der globalen Aufstellung der Gesellschaft kann dies jedoch mitgetragen werden. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Das Geschäftsjahr 2021 war erneut ein sehr herausforderndes. Einerseits sorgten große Schadensereignisse wie die Flutschäden aber auch die teilweise wohl selbstverschuldeten Verfehlungen bei den Structured Alpha Fonds für große Belastungen. Andererseits konnte trotz herausforderndem Kapitamarktumfeld ein gutes Kapitalanlageergebnis erzielt werden. Die Geschehnisse rund um die Structrued Alpha Fonds scheinen insoweit aufgearbeitet zu werden, dass zumindest kein langfristiger Vertrauensschaden bei den Kunden entstehen dürfte. Dies ist richtig. Gleichzeitig sollte aber auch die interne Aufarbeitung erfolgen und Zuständigkeiten geklärt werden, um einen erneuten Schadensfall in dieser Größenordnung zukünftig vermeiden zu können. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Im Geschäftsjahr 2021 hielt der Aufsichtsrat sechs reguläre Sitzungen sowie drei außerordentliche Sitzungen ab. Es ist nicht erkennbar, dass der Aufsichtsrat sich Verfehlungen geleistet hätte. Daher kann der Entlastung zugestimmt werden. TOP 5 Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts Zustimmung Begründung: PwC zählt zu den führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit. Es spricht nichts gegen deren Wahl zum Abschlussprüfer der Gesellschaft. Zukünftig sollte jedoch ein geringeres Honorarvolumen an PwC für sonstige Leistungen und Steuerberatungsleistungen vergeben werden als in 2021. TOP 6 Billigung des Vergütungsberichts Zustimmung Begründung: Der Vergütungsbericht enthält alle notwendigen Angaben. Daher kann dieser gebilligt werden. TOP 7 Neuwahlen zum Aufsichtsrat a. Sophie Boissard Zustimmung Begründung: Frau Boissard ist bereits Mitglied des Aufsichtsrates. Ihre Qualifikation und berufliche Expertise sprechen dafür, dass sie das Amt einer Aufsichtsrätin der Gesellschaft weiterhin erfolgreich ausführen kann. Daher kann dem Wahlvorschlag zugestimmt werden. b. Christine Bosse Zustimmung Begründung: Frau Bosse ist ebenfalls bereits Mitglied des Aufsichtsrates. Ihre branchenspezifische Erfahrung lassen sie als ideale Besetzung erscheinen. Der Wahl kann zugestimmt werden. c. Rashmy Chatterjee Zustimmung Begründung: Frau Chatterjee soll das erste Mal in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt werden. Ihr berufliches Profil lässt sie als Expertin im Bereich der IT-Sicherheit erscheinen. Dieses Thema im Aufsichtsrat abzudecken erscheint richtig und wichtig. Daher begrüßt die SdK den Wahlvorschlag. d. Michael Diekmann Zustimmung Begründung: Herr Diekmann ist bereits seit 2017 Mitglied des Aufsichtsrats. Als ehemaliger Vorstandsvorsitzender bringt er viel Wissen über den Konzern und die Branche mit. Daher wäre eine erneute Wahl zu begrüßen. e. Dr. Friedrich Eichiner Zustimmung Begründung: Herr Dr. Eichiner gehört dem Gremium ebenfalls bereits an. Seine Expertise als ehemaliger CFO der BMW AG im Finanzbereich ist unbestritten. Seine Wahl in den Aufsichtsrat wird daher von Seiten der SdK unterstützt. f. Herbert Hainer Zustimmung Begründung: Herr Hainer hat sich bei der Jahreshauptversammlung des FC Bayern e.V. irritierend verhalten, indem Anträge auf Ergänzung der Satzung in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten nicht zur Abstimmung zugelassen wurden und die Versammlung trotz offener Wortmeldungen beendet wurde. Dies ist gerade im Hinblick auf die Diskussion rund um die Einführung einer virtuellen Versammlung mit einer eventuellen Einschränkung der Aktionärsrechte nicht erfreulich. Seiner Wahl kann dennoch zugestimmt werden, da er sicherlich qualifiziert ist, das Amt weiterhin auszuüben und die Allianz bisher die Aktionärsrechte stets gewahrt hat. TOP 8 Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2022/I mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses, Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2018/I und entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Die SdK billigt keine Vorratskapitalia in dieser Höhe. Sollte ein Kapitalbedarf in dieser Größenordnung bestehen, muss die Gesellschaft zunächst die Aktionäre in einer gesonderten Hauptversammlung über den Grund für diesen Bedarf aufklären und ein außerordentliches Votum zu der konkreten Kapitalerhöhung einholen. TOP 9 Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2022/II zum Zwecke der Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter unter Bezugsrechtsausschluss, Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2018/II und entsprechende Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Dem genehmigten Kapital kann zugestimmt werden. Denn dieses überschreitet nicht die genehmigungsfähige Größenordnung. Ferner begrüßt die SdK den Einsatz von Mitarbeiteraktien zur Motivation der Mitarbeiter. TOP 10 Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und Hybridinstrumenten, jeweils mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses, Schaffung eines Bedingten Kapitals 2022, Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Wandelgenussrechten, Genussrechten und nachrangigen Finanzinstrumenten, Aufhebung des Bedingten Kapitals 2010/2018 und entsprechende Satzungsänderung. Zustimmung Begründung: Das zur Ausgabe von Option- und/oder Wandelschuldverschreibungen vorgesehene Vorratskapital überschreitet die von der SdK gesetzten Grenzen nicht. Ferner erscheint es sinnvoll, der Gesellschaft einen gewissen Rahmen an Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung zu gewähren. Daher kann dem Beschlussvorschlag zugestimmt werden. TOP 11 Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zu deren Verwendung mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft zahlt seit Jahren lobenswerte Dividenden und hat darüber hinaus noch umfangreich eigene Aktien zurückgekauft. Die bilanzielle Situation ist hervorragend. Die unter den vorhergehenden beiden Tagesordnungspunkten zugebilligten Vorratskapitalia überschreiten zusammen mit den hier erwerbbaren Aktien die von der SdK vorgesehenen Grenzen nicht. Daher kann dem Beschlussvorschlag zugestimmt werden. TOP 12 Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Erwerb eigener Aktien über Multilaterale Handelssysteme Ablehnung Begründung: Die SdK lehnt grundsätzlich den Einsatz von Derivaten beim Aktienrückkauf ab, da dies die Spekulation mit eigenen Aktien ermöglicht und das Risikoprofil noch einmal deutlich erhöht. Daher kann dem nicht zugestimmt werden. TOP 13 Zustimmung zur Änderung bestehender Unternehmensverträge Zustimmung Begründung: Den Änderungen der beiden Unternehmensverträge kann zugestimmt werden. Es sind keinerlei Risiken erkennbar, die über das operative Risiko hinausgehen. TOP 14 Zustimmung zur Änderung des Beherrschungs- und des Gewinnabführungsvertrages zwischen der Allianz SE und der Allianz Asset Management GmbH Zustimmung Begründung: Den Änderungen kann aufgrund der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen zugestimmt werden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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