Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die Sinner Aktiengesellschaft sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020 Ablehnung Begründung: Grundsätzlich befürwortet die SdK eine Ausschüttungsquote zwischen 40 -60 % des Konzernergebnisses. Da die Gesellschaft aufgrund der Corona-Pandemie negative Auswirkungen auf den Jahresabschluss zu verzeichnen hatte, wäre eine geringere Ausschüttungsquote denkbar. Aufgrund des Top 8 und der damit verbundenen Beschneidung der Aktionärsrechte kann der geringeren Ausschüttungsquote nicht zugestimmt werden. Die geringere Ausschüttung müsste sich in einer höheren Barabfindung wiederfinden, was in diesem Fall nicht gegeben ist. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands der Sinner Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Den Herausforderungen der Pandemie und demit verbundenen negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage (z.B. Mietstundungen) des Unternehmens, ist der Vorstand angemessen begegnet. Aus diesem Grund steht einer Entlastung nichts entgegen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Sinner Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Den Herausforderungen der Pandemie und demit verbundenen negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage (z.B. Mietstundungen) des Unternehmens, ist der Aufsichtsrat angemessen begegnet. Aus diesem Grund steht einer Entlastung nichts entgegen. Aufgrund der Satzungsänderung (Top 7) wäre künftig die Offenlegung der Sitzungsteilnahme der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrates zur Erhöhung der Transparenz für Aktionäre wünschenswert. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Zustimmung Begründung: Da der Abschlussprüfer den Jahresabschluss seit weniger als zehn Jahren prüft, kann der Wiederwahl zugestimmt werden. TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Der Kandidat bringt als Diplom-Finanzwirt die notwendige Expertise für die Mitarbeit im Gremium mit. Darüber hinaus besteht keine Gefahr eines Overboardings. TOP 7 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Laut der bisherigen Satzung mussten alle Mitglieder des Aufsichtsrates an der Beschlussfassung teilnehmen. Da der Aufsichtsrat insgesamt aus vier Mitgliedern besteht, können bei Abwesenheit eines Mitgliedes keine Abstimmungen durchgeführt werden. Die Anwesenheit von drei Mitgliedern wird als ausreichend erachtet. Allerdings sollte künftig darauf geachtet werden, dass nicht bei jeder Abstimmung das gleiche Aufsichtsratsmitglied abwesend ist. Durch die Offenlegung der Sitzungsteilnahme jedes Mitgliedes kann dadurch die notwendige Transparenz für Aktionäre geschaffen werden. Da der Satzungsänderung keine Nachteile für Aktionäre entstehen, kann dieser zugestimmt werden. TOP 8 Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Sinner Aktiengesellschaft mit Sitz in Karlsruhe auf den Hauptaktionär SBS Familien – Verwaltungs AG mit Sitz in Pforzheim gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG Ablehnung Begründung: Ein Squeeze-out wird von der SdK grundsätzlich abgelehnt. Es handelt sich hier um den schwersten Eingriff in die Rechtsstellung der Aktionäre und führt zu einer zwangsweisen Übertragung seiner Aktie an den Hauptaktionär. Aus diesem Grund kann diesem TOP nicht zugestimmt werden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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