Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2020 (Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020), des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2020 Ablehnung Begründung: Eine Dividende wäre im Interesse der verbliebenen Restaktionäre. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Der Vorstand handelt im Interesse des Mehrheitsaktionärs Zhongwang-Gruppe (99% Anteile), aber formal korrekt. Es muss weiter beobachtet werden, ob es zu einem Squeeze Out kommen wird. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Die Aktionärsseite des AR handelt in Interesse der Zhongwang-Gruppe, aber formal korrekt. Die Vorgaben nach §171 AktG wurden vom AR eingehalten. TOP 5 Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Zustimmung Begründung: Es ist davon auszugehen, dass die BDO AG weiterhin neutral und objektiv prüft. TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat a) Frau Ning Qu, Finance Director der China Zhongwang Holdings Limited, wohnhaft in Peking, Volksrepublik China sowie Enthaltung Begründung: Frau Ning Qu vertritt die Interessen des 99%tigen Mehrheitsaktonärs Zhongwang-Gruppe. Ein AR-Mandat für den Streubesitz zu fordern wäre unrealistisch. b) Herrn I-Chen Wang, General Manager Region Taiwan der China Zhongwang Holdings Limited, wohnhaft in Taipei City, Taiwan Enthaltung Begründung: Herr I-Cheng Wang vertritt die Interessen des 99%tigen Mehrheitsaktionärs. Ein AR-Mandat für den wenigen Streubesitz zu fordern wäre unrealistisch. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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