Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.09.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des für die co.don Aktiengesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts mit den erläuternden Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB (jeweils in der für das Geschäftsjahr 2020 anwendbaren Fassung) sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2020 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen:

 

a) Tilmann Bur wird für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

 

Zustimmung

 

Begründung: Da die Gesellschaft auch durch den fehlenden Zugang zu den Krankenhäusern und der Verschiebung von Operationen ganz massiv unter der Corona Krise gelitten hat, bewegen sich die Ergebnisse im Rahmen der reduzierten Erwartungen.

 

b) Ralf Jakobs wird für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

 

Zustimmung

 

Begründung: Siehe Punkt a.

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben erfüllt.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenberichten und sonstigen Finanzinformationen bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung

 

Zustimmung

 

Begründung: Da der Abschlussprüfer keine Beratung bei der Gesellschaft macht, kann in diesem Jahr noch einmal letztmalig die Zustimmung zur Wiederwahl erfolgen. Im nächsten Jahr erwartet die SdK aber einen neuen Wahlvorschlag, da dann nach 10 Jahren ein AP Wechsel notwendig ist.

 

 

TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen die Wiederwahl der Kandidatin spricht.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für Mitglieder des Vorstands

 

Enthaltung

 

Begründung: Die Höhe der Maximalvergütung ist unproblematisch. Grundsätzlich kann aber auf einer virtuellen HV ohne Nachfragemöglichkeit der Aktionäre kaum über ein so komplexes Vergütungsmodell entschieden werde. Auch bei dieser Gesellschaft gibt es noch erheblichen Diskussionsbedarf zum Vergütungsmodell.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das laufende Geschäftsjahr und das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Die AR Vergütung erscheint moderat. Dem Bestätigungsbeschluss kann deshalb ohne Probleme zugestimmt werden.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 8. Juni 2017, geändert durch weitere Beschlüsse der Hauptversammlung vom 7. Juni 2018 und 30. Juli 2020, zur Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen sowie über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2021 und entsprechende Satzungsänderungen

 

Ablehnung

 

Begründung: Der gesamte Bezugsrechtsausschluss in der Gesellschaft ist zu hoch.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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