Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 06.07.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des Lageberichts für die centrotherm international AG und des Lageberichts für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr2020

 

Enthaltung

 

Begründung: Dem Vorstand war es in den vergangenen Jahren gelungen, dass Unternehmen in schweren Zeiten zu stabilisieren. Dies erfolgte durch technologische Innovationen, Verbesserung der Kundeninteraktion und der Entwicklungsprozesse sowie durch eine breitere Aufstellung der Gesellschaft. Eine konkrete Roadmap zur Rückkehr zur Profitabilität und zur Erwirtschaftung der Kapitalkosten wurde bisher jedoch nicht aufgezeigt. Die IR-Kommunikation ist auf das nötigste beschränkt.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr2020

 

Enthaltung

 

Begründung: Die unter TOP2 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr2020) genannten Defizite in Bezug auf Transparenz und wirtschaftliche Entwicklung sind auch dem Aufsichtsrat zuzurechnen. Die Amtsniederlegung eines Vorstandes erfolgte kurz vor der Hauptversammlung. Näheres zu den Umständen wird auf der Hauptversammlung zu klären sein. Ferner besteht weiterhin der Interessenkonflikt des AR-Vorsitzenden Robert Hartung, durch die fortgesetzte Beauftragung der PMDL GmbH, dessen Geschäftsführung Robert Hartung ebenfalls innehat.

 

 

TOP 4 Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Gesellschaft wird seit 2007 bereits von der RöverBrönner KG, später Röver Brönner Susat Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft bzw. heute der Mazars GmbH & Co. KG geprüft. Um das Entstehen einer zu großen Vertrautheit zwischen Prüfer, Prüfungsgesellschaft und Unternehmen zu vermeiden, sollte, nach Auffassung der SdK der Abschlussprüfer bzw. die Prüfungsgesellschaft –und nicht nur der unterzeichnende Prüfungsleiter –generell alle 10 Jahre gewechselt werden. Formaljuristisch mögen die genannten Gesellschaften unterschiedlich sein. Ein objektiver Wechsel nach 10 Jahren ist jedoch nicht zu erkennen.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2021) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Durch die fortgesetzten Verluste sind das Eigenkapital und insbesondere die Eigenkapitalquote in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Das zur Abstimmung gestellte „Genehmigte Kapital 2021“ enthält die Möglichkeit, eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss der Bezugsrechte der bestehenden Aktionäre sowie auf dem Wege einer Sachkapitalerhöhung durchzuführen. Bei einer Sachkapitalerhöhung besteht die Gefahr, dass ein Mehrheitsaktionär Sacheinlagen zu einem überzogenen Wert einbringt, um durch einen unangemessenen Zuwachs weiterer Anteile die Altaktionäre aus dem Unternehmen hinauszudrängen. Konkrete Pläne zur Verwendung des Kapitals wurden nicht vorgelegt bzw. aufgezeigt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.