Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019/2020 Ablehnung Begründung: Wenn sich die Verwaltung schon zum Squezze-out entschlossen hat, sollte sie wenigstens eine Abschiedsdividende zahlen. Gründe für einen erneuten Gewinnvortrag sind darüber hinaus nicht ersichtlich. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/2020 Ablehnung Begründung: Aufgrund des unter TOP 5 zur Abstimmung gestellten Squeeze-out-Beschlusses wird die SdK dem Vorstand keine Entlastung erteilen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/2020 Ablehnung Begründung: Aufgrund des unter TOP 5 zur Abstimmung gestellten Squeeze-out-Beschlusses wird die SdK dem Aufsichtsrat keine Entlastung erteilen. TOP 5 Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der ISRA VISION PARSYTEC AG mit Sitz in Aachen auf die ISRA VISION AG mit Sitz in Darmstadt (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz (aktienrechtlicher Squeeze-out) Ablehnung Begründung: Die SdK lehnt einen Squeeze-out-Beschluss vor dem Hintergrund des damit verbundenen unverhältnismäßigen Eingriffs in das Recht auf Privateigentum aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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