Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 mit den Berichten des Vorstands und des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Gewinnverwendung Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Bei einem auch pandemiebedingt mit 14,59 € je Aktie deutlich unter Vorjahr liegenden Ergebnis je Aktie liegt die vorgeschlagene Dividendenauskehrung von nunmehr um den Bonus reduzierten 8,75 € je Aktie im Rahmen der von der SdK geforderten Ausschüttungsquote von 40 bis 60% des Jahresergebnisses. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Bei deutlich reduziertem Umsatz konnte die Gesellschaft auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie ein deutlich positives Ergebnis erwirtschaften. Die Bilanzsituation ist weiterhin sehr solide, die reduzierte Ausschüttung nach wie vor verdient. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Soweit für die SdK ersichtlich, ist der Aufsichtsrat im Berichtsjahr in u.a. fünf Sitzungen seiner Kontrollaufgabe gerecht geworden. TOP 5 Wahl des Aufsichtsrats • Herrn Udo Dengs, Dipl.-Kfm., Essenheim Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Die SdK hat gegen die Wiederwahl der Herren Dengs, Fritzsche und Röders sowie gegen die Neuwahl von Herrn Schulz keine Einwände. • Herrn Stephan Fritzsche, Dipl.-Ing., Bispingen Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Die SdK hat gegen die Wiederwahl der Herren Dengs, Fritzsche und Röders sowie gegen die Neuwahl von Herrn Schulz keine Einwände. • Herrn Jasper-Andreas Röders, Dipl.-Ing., Soltau Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Die SdK hat gegen die Wiederwahl der Herren Dengs, Fritzsche und Röders sowie gegen die Neuwahl von Herrn Schulz keine Einwände. • Herrn Edmund Schulz, Rechtsanwalt, Rotenburg Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Die SdK hat gegen die Wiederwahl der Herren Dengs, Fritzsche und Röders sowie gegen die Neuwahl von Herrn Schulz keine Einwände. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Die SdK hat gegen die Neuwahl der HERDEN BÖTTINGER BORKEL NEUREITER GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, keine Bedenken. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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