Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der WESTGRUND Aktiengesellschaft auf die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz („AktG“) Ablehnung Begründung: Die SdK lehnt das Enteignungsverfahren als größtmöglichen Eingriff in die Eigentumsrechte der Aktionäre grundsätzlich ab, unabhängig von der Höhe der Barabfindung. Außerdem ist eine Diskussion über die Angemessenheit der Barabfindung auf einer virtuellen HV völlig ausgeschlossen. Über die mögliche Beantragung eines Spruchstellenverfahrens wird nach der HV entschieden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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