Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Das Ergebnis pro Aktie liegt bei 4,54 Euro, die Dividende soll 1,90 Euro betragen. Damit entspricht die Ausschüttungsquote den von der SdK empfohlenen >40%. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Alle Kennzahlen einschließlich des Börsenkurses konnten auf die besten Werte der letzten fünf Jahre gesteigert werden. Dem Vorstand kann für das Jahr 2020 eine gute Performance bescheinigt werden. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Lt. Bericht tagte der Aufsichtsrat viermal bei jeweils voller Präsenz seiner Mitglieder. Der Jahresabschluss wurde geprüft und gebilligt. Die Vorgaben nach §171 AktG wurden erfüllt. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Formhals amtiert bereits seit 1998 und hat 2020 für Steuerberatung wieder mehr Leistungen erbracht als für die Abschlussprüfung. Die SdK empfiehlt einen Wechsel der Prüfungsgesellschaft nach zehn Jahren und eine Trennung von Prüfung und Beratung, um einen neutralen, objektiven und von anderen kommerziellen Interessen freien Prüfungsprozess sicherzustellen. Der Aufsichtsrat beruft sich auf den Status einer Kleinstkapitalgesellschaft mit überschaubarer Bilanz ohne besondere Risiken, der Aufwand für einen Wechsel des Prüfers sei bei den geringen Honoraren nicht gerechtfertigt. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Herr Karl-Heinz Berchter, Unternehmensberater, Mönchengladbach, Geschäftsführer der VM Consulting GmbH, Düsseldorf Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Es sind keine Gründe erkennbar, welche gegen eine Wiederwahl des bewährten Aufsichtsrates sprechen würden. Herr Rolf Hauschildt, Kaufmann, Meerbusch, Geschäftsführer der VM Value Management GmbH, Düsseldorf Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Begründung wie Berchter Herr Dr. Markus Linnerz, Bonn, Rechtsanwalt Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Begründung wie Berchter Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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