Vorbemerkung Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der 3U HOLDING AG für das Geschäftsjahr 2020 mit dem Bericht des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,05 je Stückaktie bedeutet eine Ausschüttungsquote von etwa 55 Prozent und liegt damit im Rahmen der Richtlinien der SdK, welche eine Ausschüttung von 40 bis 60% des Konzernergebnisses vorsehen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen erfolgreich geführt. Die strategischen Erfolge sind erkennbar und die Weichen für eine weiterhin wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft gestellt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Soweit ersichtlich, ist der Aufsichtsrat seinen Aufgaben nachgekommen und hat angemessen darüber berichtet. Der Aussichtsrat hat seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung wahrgenommen. Strategisch ist das Unternehmen gut aufgestellt. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Wiederwahl von Ebner Stolz sprechen. Die sonstigen Leistungen des Prüfers betragen mit 47 TEUR etwa 17,5 Prozent der Abschlussprüfungskosten von 270 TEUR. Diese Quote ist mit den Richtlinien der SdK vereinbar, weil die sonstigen Leistungen weniger als 25 Prozent der Prüfungskosten betragen. TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Die SdK lehnt ein Aktienoptionsprogramm als Bestandteil der Vorstandsvergütung aus grundsätzlichen Erwägungen ab. TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und Änderung der Satzung 7.A. Beschlussfassung zur Änderung der Satzung Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Die SdK spricht sich generell gegen Prämien für den Aufsichtsrat aus. 7.B. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Die SdK spricht sich generell gegen Prämien für den Aufsichtsrat aus. TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2021) gegen Bar- und/oder Sacheinlage mit und ohne Bezugsrecht und entsprechende Satzungsänderung Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die SdK stimmt dem neuen genehmigten Kapital zu, weil der Bezugsrechtsauschluss nur für Sacheinlagen gilt und der Umfang mit etwa 20 Prozent des aktuellen Grundkapitals im Rahmen der Richtlinien der SdK liegt. TOP 9 Beschlussfassung über die Änderung von § 11 Abs. 3 der Satzung in Anpassung an die Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Es spricht nichts gegen die Anpassung der Satzung zum Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II). Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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