Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.06.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches („HGB“) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Prognose konnte übertroffen und trotz Coronakrise ein gutes Ergebnis erzielt werden. Die Gesellschaft scheint nachhaltig profitabel und gute für die Zukunft aufgestellt. Langsam könnte auch mal wieder über die eine Dividende nachgedacht werden.

 

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrats hat dieser den Vorstand ordnungsgemäß beraten und überwacht.

 

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Warth&Klein ist hinreichend qualifiziert, Anhaltspunkte für mögliche Interessenkonflikte auf Grund größerer Beratungsmandate oder einer zu langen Vorbefassung bestehen nicht, die Höhe der Gesamtvergütung scheint angemessen.

 

 

TOP 5 Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Das Vergütungssystem erscheint der Struktur nach (Kombination aus festen und variablen Bestandteilen) grundsätzlich zustimmungsfähig. Allerdings bestehen die variablen Vergütungen lediglich aus kurzfristigen Komponenten, so dass keine nachhaltigen und damit langfristigen Anreize im Vergütungssystem gesetzt werden. Auch die Höhe der Vergütung erscheint für die Größe der Gesellschaft sehr hoch. Daher kann aus Sicht der SdK keine Zustimmung erfolgen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Struktur der Vergütung, eine Kombination aus Festvergütung und Sitzungsgeld, ist zustimmungsfähig. Allerdings erscheint die Vergütung hoch für die kleine Gesellschaft.

 

 

TOP 7 Änderung von § 2 Abs. 1 der Satzung (Ergänzung des Unternehmensgegenstands)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ergänzung des Unternehmensgegenstandes um die neuen Geschäftsfelder erscheint sinnvoll.

 

 

TOP 8 Änderung von § 15 Abs. 1 der Satzung (Anmeldung zur Hauptversammlung)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Anpassung an die Anforderungen des ARUG II erscheint sinnvoll.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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