Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat die GBK im schwierigen Umfeld bisher gut durch die Corona Krise geführt. Zu kritisieren ist allerdings, dass in der virtuellen Hauptversammlung nur ein Mindestmaß an Mitwirkungsrechten den Aktionären eingeräumt wird. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Wie sein Bericht zeigt, hat der Aufsichtsrat seine Kontroll- und Beratungsaufgaben erfüllt. Zu kritisieren ist allerdings, dass in der virtuellen Hauptversammlung nur ein Mindestmaß an Mitwirkungsrechten den Aktionären eingeräumt wird. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Zustimmung Begründung: Es sind keine Punkte erkennbar, die gegen die Wahl der Deloitte sprechen. TOP 5 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 12 (Die Hauptversammlung) Zustimmung Begründung: Mit der Satzungsänderung wird der Gleichlauf mit der geänderten gesetzlichen Regelung wiederhergestellt. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge (Genehmigtes Kapital 2021) und entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) Ablehnung Begründung: Mit diesem Kapitalvorratsbeschluss soll der Verwaltung die Möglichkeit gegeben werden, das Grundkapital um bis zu 50% ohne die Mitwirkung der Aktionäre zu erhöhen. Das schränkt die Entscheidungsrechte der Aktionäre zu sehr ein. Der SdK sieht 25% als Höchstgrenze für Vorratskapital. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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