Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Studio Babelsberg AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 und des zusammengefassten Lageberichts für die Studio Babelsberg AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Die kräftige Dividendenerhöhung trotz Corona Krise ist überraschend, aber eine sehr erfreuliche und angemessene Beteiligung am unternehmerischen Erfolg der Gesellschaft im letzten Jahr. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft hat trotz der Corona Krise ein ausgesprochen erfolgreiches Geschäftsjahr mit sehr guten Ergebnissen hinter sich und erhöht dementsprechend auch die Dividende. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben erfüllt. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Ablehnung Begründung: Aufgrund des nach wie vor völlig unaufgeklärten Desasters von E+Y bei Wirecard, ist der Abschlussprüfer derzeit natürlich grundsätzlich nicht wählbar. Außerdem prüft der AP auch schon über 10 Jahre bei der Gesellschaft. Ein Wechsel ist also dringend geboten. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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