Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2020 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem Bericht des Vorstands mit den erläuternden Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Abstimmungsverhalten:Nein Begründung:Der komplette Dividendenverzicht war schon im letzten Jahr trotz der Corona Krise unnötig und falsch, weil dadurch die gerade aufgebaute Dividendenkontinuität ohne Not beendet wurde. Die gesetzliche Mindestdividende von 4% sollte auf jeden Fall gezahlt werden, um die Aktionäre am unternehmerischen Erfolg zu beteiligen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Die Gesellschaft hat trotz der Corona Krise wieder zufriedenstellende Ergebnisse erzielt und die Weichen für weiteres Wachstum gestellt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Soweit laut AR Bericht erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben erfüllt. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Da der AP keine Steuerberatung bei der Gesellschaft macht, bewegen sich die sonstigen Leistungen noch in einem akzeptablen Rahmen für die Wiederwahl. TOP 6 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Die Vergütungsstruktur für den AR ist klar und übersichtlich und entspricht der bisherigen Vergütungshöhe. TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vorstandvergütungssystems nach § 120a AktG Abstimmungsverhalten:Nein Begründung:Grundsätzlich ist es kaum möglich auf einer virtuellen Hauptversammlung über ein komplexes Vergütungssystem für Vorstände mangels Nachfragemöglichkeit zu entscheiden. In diesem Fall erfolgt die Ablehnung wegen der Change of Control Klausel. TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals Abstimmungsverhalten:Nein Begründung:Bei dem geringen Streubesitzanteil ist der Rückkauf eigener Aktien und insbesondere der mögliche Einzug völliger Unsinn. Im Gegenteil hat der frühere Vorstand ausdrücklich die Notwendigkeit betont den Streubesitzanteil zu erhöhen, um die Aktie auch für größere Investoren z.B. bei Kapitalerhöhungen wieder interessanter zu machen. Insofern ist der TOP beunruhigend für die Zukunft der Gesellschaft. TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts auch über Derivate Abstimmungsverhalten:Nein Begründung:Der Einsatz von spekulativen Derivaten wird von der SdK grundsätzlich abgelehnt. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|