Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die MyHammer Holding AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2020, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Ablehnung Begründung: Die Gesellschaft war wieder erfolgreich und hat ihr Wachstum weiter vorangetrieben. Insofern wäre die Entlastung problemlos. Wegen des aktionärsfeindlichen Delistings in diesem Jahr kann aber keine Entlastung ausgesprochen werden. Allerdings hat Frau Frese die Gesellschaft bereits im letzten Jahr verlassen und trägt keinerlei Verantwortung für das Delisting. Bei einer Blockentlastung kann deshalb jedoch nur die Nicht-Entlastung erfolgen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Ablehnung Begründung: Siehe Top 2. Beim Aufsichtsrat ist Herr Gutbrod bereits vor dem Delisting ausgeschieden. Aufgrund der Blockentlastung kann auch hier jedoch nur die Nicht-Entlastung erfolgen. TOP 4 Wahlen zum Aufsichtsrat Ablehnung Begründung: Der Kandidat wurde bereits vom Gericht bestellt und ist mitverantwortlich für das Delisting. Er ist deshalb nicht wählbar. TOP 5 Beschlussfassung über die Änderung von § 3 der Satzung (Geschäftsjahr, Bekanntmachungen, Informationen, Mitteilungen und Weitergabe von Mitteilungen) Enthaltung Begründung: Die Änderung ist zwar keine Verschlechterung für die Aktionäre, resultiert aber nur aus dem Delisting. TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung von § 14 der Satzung (Die Hauptversammlung) Enthaltung Begründung: Siehe Top 5. TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung von § 17 der Satzung (Jahresabschluss) Ablehnung Begründung: Die Satzungsänderung bedeutet eine Verschlechterung für die Aktionäre hinsichtlich der Informationspflicht durch die Gesellschaft. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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