Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.08.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MagForce AG nebst Lagebericht zum 31. Dezember 2020 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Zahlen der Gesellschaft mit dem geringen Umsatz haben weiterhin recht wenig Aussagekraft, da es immer noch keine Kommerzialisierung der Produkte gibt und auch die Corona-Krise zu weiteren Verzögerungen geführt hat. Umgekehrt hat aber auch der Jahresüberschuss keine Aussagekraft, da er nicht liquiditätswirksam ist und nur durch die Bilanzierung entstanden ist.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben erfüllt.

 

 

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Ablehnung

 

Begründung: Es ist weiterhin nicht ersichtlich, ob der Abschlussprüfer Beratungsleistungen bei der Gesellschaft erbringt. Es mangelt diesbezüglich an Transparenz bei der Gesellschaft.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

Zustimmung

 

Begründung: Zunächst scheint nichts bekannt zu sein, was gegen den Kandidaten spricht. Allerdings muss sich der Kandidat erst noch auf der HV persönlich vorstellen, um zusätzliche Informationen zu seiner Person sowie seiner Expertise dargelegt zu bekommen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2020 und über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2021 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Aufgrund des insgesamt möglichen Bezugsrechtsausschlusses von bis zu 50 % des Grundkapitals bei Sacheinlagen erfolgt die Ablehnung.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2020, über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2021/I sowie die entsprechende Änderung der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Auch dieser Kapitalvorratsbeschluss ist aufgrund seiner absoluten Größe sowie auch aufgrund seines möglichen zu weit gefassten Bezugsrechtsausschlusses aus Sicht der SdK abzulehnen.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführungen und Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen und über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2021/II sowie die entsprechenden Änderungen der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Der mögliche Barausgleich statt der Aktienausgabe führt nicht zur gewünschten unternehmerischen Beteiligung. Auch bei dem erneuten Aktienoptionsplan sind die Erfolgsziele nicht sonderlich ambitioniert. Außerdem sollte die Gesellschaft endlich erst erfolgreich in die Vermarktung für die Aktionäre eintreten.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Norbert Neef

 

Ablehnung

 

Begründung: Es liegt bisher überhaupt keine Begründung für den Antrag zur Abberufung vor. Außerdem ist es völlig ausgeschlossen, über diesen Antrag auf einer virtuellen HV in der angebrachten Ausführlichkeit diskutieren zu können.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über die Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Antrag ist bisher unbegründet und viel zu kurzfristig. Zudem ist der Kandidat unbekannt und kann sich auf einer virtuellen HV auch nicht vorstellen. Die SdK fordert deshalb eine Absetzung der HV und eine neue Einberufung als echte Präsenz HV.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.