Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für die Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2020, des zu einem Bericht zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

 

Enthaltung

 

Begründung: Die Dividendenzahlung wird grundsätzlich unterstützt. Es handelt sich aber nur um die Mindestdividende. Eine etwas höhere Dividende wäre durchaus angebracht, solange keine weiteren Investitionsvorhaben bekannt sind.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat auch im letzten Jahr unter den schwierigen Rahmenbedingungen wieder zufriedenstellende Ergebnisse erwirtschaftet. Die coronabedingte Insolvenz eines Mieters kann dem Vorstand nicht angelastet werden.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben erfüllt.

 

 

TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

a)

Herrn Dr. Markus Beermann

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die Wiederwahl.

 

b)

Herrn Itay Barlev

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die Wiederwahl.

 

 

TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Ablehnung

 

Begründung: Da der AP bereits seit 2004 bei der Gesellschaft prüft, ist die erneute Wiederwahl natürlich abzulehnen.

 

 

TOP 7 Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

 

Enthaltung

 

Begründung: Grundsätzlich ist es kaum möglich auf einer virtuellen Hauptversammlung über ein komplexes Vergütungssystem für Vorstände mangels Nachfragemöglichkeit zu entscheiden. Auch im vorliegenden Fall gibt es Fragebedarf.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Vergütung für den Aufsichtsrat ist insgesamt sehr moderat und nicht zu beanstanden.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Satzungsänderung entspricht den neuen gesetzlichen Regeln.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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