Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Entlastung der Mitglieder des Vorstands Enthaltung Begründung: Da sich die Gesellschaft weiterhin in der F+E Phase befindet, haben die Zahlen wenig Aussagekraft. Insofern gibt es keine Bedenken gegen die Entlastung. Es sind aber keine Informationen bekannt, warum der Vorstand Jakobs nicht entlastet werden soll. Auf einer virtuellen HV ohne Nachfragemöglichkeit ist dies besonders problematisch. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben erfüllt. TOP 4 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Zustimmung Begründung: Da der Abschlussprüfer keine Beratung bei der Gesellschaft macht, spricht nichts gegen die Wiederwahl. TOP 5 Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die Wahl der beiden Kandidaten. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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