Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 AktG Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft im Wege der vereinfachten Einziehung nach § 237 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 und Abs. 5 AktG sowie über die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft nach Maßgabe von §§ 229 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien zum Zweck der Verlustdeckung und Anpassung der Satzung an die Kapitalherabsetzungen Zustimmung Begründung: Angesichts der durch die Corona Krise verursachten zusätzlichen Belastungen der Gesellschaft bei der Geschäftsentwicklung, ist die Kapitalherabsetzung leider notwendig und daher zustimmungsfähig. Positiv ist zu werten, dass die anschließend notwendige nochmalige Kapitalerhöhung diesmal auch richtigerweise mit Bezugsrechten durchgeführt werden soll. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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