Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für den Einzel- und Konzernabschluss, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Ablehnung Begründung: Die Gesellschaft hat erneut wie schon im letzten Jahr keinen Bestätigungsvermerk, da die weitere Finanzierung fehlt. Aufgrund der zuletzt verbesserten Ergebnisse der Gesellschaft besteht aber die berechtigte Hoffnung, dass auch in diesem Jahr wieder die Fortführung mit neuem Kapital gelingt wie im letzten Jahr. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Ablehnung Begründung: Siehe TOP 2 Ansonsten scheint der Aufsichtsrat laut AR Bericht seine Aufgaben erfüllt zu haben. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Ablehnung Begründung: Der Abschlussprüfer prüft die Gesellschaft bereits seit über 10 Jahren. Da ist dringend ein Wechsel notwendig. TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder gemäß § 120a AktG Ablehnung Begründung: Aufgrund der Change of Control Klausel erfolgt die Ablehnung, auch wenn das Vergütungssystem sonst akzeptabel ist. TOP 6 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Zustimmung Begründung: Da die Vergütung für den Aufsichtsrat nicht erhöht wird und es auch sonst keine Änderung zur bisherigen Regelung gibt, erfolgt die Zustimmung. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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