Vorbemerkung Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für den Jahres- und Konzernabschluss der pferdewetten.de AG, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Im Einzelabschluss nach HGB wurde ein Konzernergebnis von 1.459.632,60 Euro (Ergebnis je Aktie +0,34 €) erwirtschaftet. Vorgeschlagen wird eine Dividende i.H.v. 0,26 € je Aktie. Im Hinblick auf die Entwicklung der Dividendenpolitik der pferdewetten.de AG ist festzustellen, dass eine klare Dividendenkontinuität vorliegt. In den letzten Jahren erhöhte sich die Dividende jeweils um 2 ct. Eine solche Dividendenkontinuität unterstützt die SdK. Dieses Jahr erfolgt sogar eine Erhöhung von 6 ct statt 2 ct. Im direkten Vergleich wurden letztes Jahr 0,20 Euro je Aktie ausgeschüttet. TOP 3 Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Trotz der besonders für die pferdewetten.de erschwerte Marktsituation in Folge von Ausfällen vieler bedeutender Sportevents (bspw. EU-WM oder die Olympischen Spiele), wurde durch die Arbeit des Vorstandes und der damit verbundenen Schwerpunktsetzung auf das allgemeine Sportwettensegment ein neues Rekordergebnis von 2,54 Mio. € EBIT zu erwirtschaften. Unter Berücksichtigung der Umstände spricht ein solches Ergebnis besonders im neuen Segment für die gute Arbeit des Vorstandes. Der Entlastung des Vorstandes kann demnach zugestimmt werden. TOP 4 Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Im Jahre 2020 fanden 4 turnusmäßige Aufsichtsratssitzungen statt. An diesen virtuellen Sitzungen waren sämtliche Aufsichtsratsmitglieder per Telefonkonferenz zugeschaltet. Insbesondere fand ein enger Austausch mit dem Vorstand statt. Dieser hatte insbesondere seinen Schwerpunkt in der Diskussion über das neue Segment „virtuelles Glücksspiel“. Zudem fand ein enger Austausch über Alternativen zur Kundengewinnung in Zeiten von Covid-19 statt. Der Entlastung des Aufsichtsrats kann demnach zugestimmt werden. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten Ablehnung Begründung: Die Deloitte GmbH ist mithin seit 2010 Abschlussprüfer bei der perfdewetten.de AG. Nach SdK Vorgaben soll der Abschlussprüfer generell alle 10 Jahre gewechselt werden, um eine die Neutralität des Prüfers gefährdende Vertrautheit zwischen Unternehmen und Abschlussprüfer zu verhindern. Hier prüft Deloitte das zwölfte Jahr in Folge. Die SdK wird trotz der Tatsache, dass Deloitte keine weiteren Beratungsleistungen bei der pferdewetten.de leistet, der Wahl von Deloitte zum Abschlussprüfer dieses Jahr nicht zustimmen. TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat Herrn Lars-Wilhelm Baumgarten, wohnhaft in Köln, Geschäftsführer der baumgarten sports & more GmbH mit Sitz in Bad Harzburg, Zustimmung Begründung: Gegen die bisherige Arbeit von Herrn Lars-Wilhelm Baumgarten ist nichts einzuwenden. Insbesondere unter Berücksichtigung der momentanen geschäftlichen Erfolge der pferdewetten.de steht einer Wiederwahl nichts entgegen. Herrn Jochen Dickinger, wohnhaft in Grammastetten (Österreich), Ingenieur, Zustimmung Begründung: Gegen die bisherige Arbeit von Herrn Jochen Dickinger ist nichts einzuwenden. Insbesondere unter Berücksichtigung der momentanen geschäftlichen Erfolge der pferdewetten.de steht einer Wiederwahl nichts entgegen. TOP 7 Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Ablehnung Begründung: Das hier vorgelegte Vergütungsmodell für den Vorstand entspricht in einigen Punkten nicht dem Ideal der SdK: Die fixe Vergütung für den Vorstand ist aus Sicht der SdK zu hoch: Die Vorstandsposition sollte eher einem Unternehmer anstelle eines Angestellten gleichen. Ein Anteil der Fixvergütung i.H.v. 65% an der Gesamtvergütung sieht die SdK als zu hoch an. Das Verhältnis sollte ungefähr bei 33% fix zu 66% variabel ausgestaltet sein. Des Weiteren sollte die variable Vergütung langfristiger Natur sein; dies ist hier nicht der Fall. Zuletzt fehlt es auch an ESG-Kriterien und es liegen auch, von der SdK abzulehnende, "Change of Control"-Klauseln vor. TOP 8 Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Zustimmung Begründung: In Angesicht der momentan positiven Geschäftsentwicklung kann einer Bestätigung der bestehenden Vergütungsregeln zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zugestimmt werden. Es ist eine rein fixe Vergütung, was die SdK ausdrücklich begrüßt. TOP 9 Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals 2016 und die Schaffung eines genehmigten Kapitals 2021 unter Ermächtigung des Vorstandes zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und über die entsprechende Anpassung der Satzung Ablehnung Begründung: Neben der Dividende und einer Aktienkurssteigerung ist das Bezugsrecht eines der drei wesentlichen potentiellen Einkunftsarten eines Aktionärs. Hier wird ein grundsätzlicher Bezugsrechteausschluss abgelehnt. Der Vorstand wird lediglich ermächtigt, in Ausnahmefällen Bezugsrechte auszuschließen. Diese Ausnahmen dürfen aber nicht 10% des Grundkapitals überschreiten. TOP 9 schlägt jedoch einen Bezugsrechteausschluss bis zu 20 % des Grundkapitals vor; dies ist zu hoch. Unabhängig vom Bezugsrechteausschluss erscheint die Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapital um bis zu 50,88% zu hoch. TOP 10 Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung des Vorstandes zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen vom 20. September 2016 und über die Schaffung einer Ermächtigung des Vorstandes zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und die Schaffung eines bedingten Kapitals sowie über die Änderung der Satzung Ablehnung Begründung: Bei einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 59.400.000,00 Euro mit dem Recht zur Umwandlung in bis zu 1.980.000 Stück Aktien, unter Berücksichtigung der momentanen Anzahl ausgegebener Aktien von 4.324.251 Stück, würde es dem Vorstand ermöglicht die Aktienmenge um bis zu 45,79% zu erhöhen. Trotz des momentanen Wachstums und der positiven Entwicklung des Unternehmens erscheint eine derartig weitgehende Ermächtigung des Vorstandes besonders neben dem Beschluss aus TOP 9 über ein genehmigtes Kapital mit Ausschluss des Bezugsrechts von 20 % des Grundkapitals zu hoch. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|