Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, der Lageberichte für die WASGAU Produktions & Handels AG und den Konzern, jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a bzw. § 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB), der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht 2020 nach §§ 315b, 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes Abstimmungsverhalten:Nein Begründung:Die Zahlung einer Dividende von EUR 0,24 je dividendenberechtigter Aktie bedeutet nur eine Ausschüttungsqoute von rund 17 Prozent bei einem Gewinn je Aktie von 1,38 Euro. Generell fordert die SdK eine Ausschüttung von 40 bis 60% des Konzernergebnisses. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Der Vorstand hat das Unternehmen gut durch das von der Corona-Krise geprägte Geschäftsjahr 2020 geführt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Soweit ersichtlich, ist der Aufsichtsrat seinen Aufgaben nachgekommen und hat angemessen darüber berichtet. Der Aufsichtsrat hat seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung wahrgenommen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2021 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Wiederwahl von KPMG sprechen. TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands. Abstimmungsverhalten:Nein Begründung:Das hier vorgelegte Vergütungsmodell für den Vorstand entspricht in einigen Punkten nicht der Idealvorstellung der SdK: Zum einen fallen mit 10% des Bruttogehalts die Vorsorgeleistungen aus Sicht der SdK zu hoch aus. Die SdK gewährt Altoersvorsorgeleistungen lediglich bis zu einer Höhe von maximal 3% der Gesamtvergütung oder maximal 5% der Festvergütung. Auch sind Sonderzuwendungen äußerst kritisch zu betrachten, da diese kaum nachzuvollziehen sind. ZUdem bestehen im Vergütungsmodell keine Clawback-Regelungen sowie keine Nachhaltigkeitskriterien. TOP 7 Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und die Änderung von § 13 der Satzung Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Die Vergütung in Höhe von EUR 10.000,00 je Aufsichtsratsmitglied und Geschäftsjahr ist angemessen. TOP 8 Beschlussfassung über Änderungen der Satzung in § 11 Sitzungen des Aufsichtsrates und Beschlussfassung Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Es spricht nichts gegen die Abhaltung von Aufsichtsratssitzugen auch in Form einer Telefonkonferenz oder mittels elektronischer Kommunikationsmittel (insbesondere Videokonferenz). TOP 9 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 14 Ort und Einberufung Abstimmungsverhalten:Nein Begründung:Die SdK sieht die virtuelle Hauptversammlung nur als eine Notlösung. Eine Präsenz-Hauptversammlung soll weiterhin der Standard sein. Aus Sicht der SdK wäre eine hybride Form aus einer physischen und virtuellen abzuhaltenden Hauptversammlung wünschenswert. Deshalb lehnt die SdK die Satzungsänderung in dieser Form ab. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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