Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 15.06.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hawesko Holding Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020, des für die Hawesko Holding Aktiengesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts (einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach den Paragrafen 289a und 315a Handelsgesetzbuch) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Aktionäre haben Teil an den guten Geschäftsergebnissen. Das Konzernergebnis stieg von 1,76 € auf 2,65 € je Aktie und Dividende soll von 1,75 € auf 2,00 € je Aktie ansteigen. Damit werden 75% des Konzernergebnisses ausgeschüttet. Das ist angesichts der Profitabilität und der Finanzkraft angemessen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat im Corona Krisenjahr die Vorteile des diversifizierten Geschäftsmodells profitabel umgesetzt und das Ergebnis signifikant gesteigert.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand ausweislich seines Berichts überwacht und beraten.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Ablehnung

 

Begründung: Der starke Anstieg der sonstigen Leistungen des Abschlussprüfers in 2020 ist noch tolerabel. Allerdings prüft PricewaterhouseCoopers bereits länger als 10 Jahre. Die SdK fordert, dass spätestens nach 10 Jahren die Prüfungsgesellschaft wechselt.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Neuwahl zweier Aufsichtsratsmitglieder

 

a) Kim-Eva Wempe

 

Zustimmung

 

Begründung: Frau Wempe ist qualifiziert und hat keine anderweitigen Mandate.

 

b) Detlev Meyer

 

Zustimmung

 

Begründung: Als Großaktionär sollte Herr Meyer Mitglied des Aufsichtsrats sein.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

 

Ablehnung

 

Begründung: Der SdK lehnt variable, am Ergebnis der Gesellschaft hängende Vergütungselemente beim Aufsichtsrat ab. Dadurch wird eine strukturelle Interessengleichheit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat geschaffen, die der Kontrollfunktion des Aufsichtsrats widerspricht.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über das Vergütungssystem für den Vorstand

 

Ablehnung

 

Begründung: Das Vergütungssystem erfüllt in vielen Punkten die Forderungen der SdK. Allerdings ist die Festvergütung mit einem Anteil von 50% bis 70% in einem Jahr ohne Extrabonus und 40% bis 60% für ein Jahr mit Extrabonus zu hoch. Auch sind die weitgehenden Freiheiten des Aufsichtsrats, beim Leistungsbonus die Ziele nachträglich festzusetzen oder zu verändern, abzulehnen.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag mit der WineTech Commerce GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Gewinnabführungsvertrag dient der Vereinfachung innerhalb des Hawesko Konzerns.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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