Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der edding Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2020 Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Da das gezeichnete Kapital eingeteilt ist in 600.000 im Familienbesitz befindliche stimmberechtigte Stammaktien und 473.219 stimmrechtslose Vorzugsaktien (nur diese sind an der Börse notiert), drücken die nachstehend aufgeführten Abstimmungsempfehlungen nur die Meinung der SdK zu den Beschlussvorschlägen aus - stellvertretend für die Vorzugsaktionäre. Die Verwaltung schlägt vor, eine Dividende in Höhe von 1,84 € je Vorzugsaktie sowie 1,80 € je Stammaktie auszuschütten. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von rund 45%. Diese Gewinnbeteiligung ist - gemessen am Konzernjahresergebnis - absolut angemessen und somit zu begrüßen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Der Vorstand hat im aufgrund der CoVid-19-Pandemie äußert herausforderndem Geschäftsjahr 2020 gute Konzernkennzahlen vorgelegt. Der Vorstand hat das Unternehmen gut durch die Krise manövriert. Dem Vorstand gebührt Entlastung. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Auch dem Aufsichtsrat der edding Ag gebührt Entlastung. Er ist seinen Pflichten im Hinblick auf Beratung und Kontrolle des Vorstandes nachgekommen. Das Unternehmen steht solide und strategisch gut positioniert da. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Der Wiederwahl von Ebner Stolz kann aus SIcht der SdK zugestimmt werden. TOP 6 Beschlussfassung über Satzungsänderungen Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Den Satzungsänderungen kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden. TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Abstimmungsverhalten:Nein Begründung:Insgesamt ist das Vergütungsmodell der edding AG angemessen ausgestaltet: Die Maximalvergütung ist fair (Vorsitz: 750 T €; Mitglied: 650 T €), die Vorsorgeleistungen mit 30 T € (Vorstand) sowie 15 T € (Mitglied) ebenfalls nicht überhöht (4% bzw. 2,3% an der Gesamtvergütung) und Claw-Back-Regeln sind integriert. Der einzige Kritikpunkt sind die Relationen zwischen fixer und variabler Vergütung sowie zwischen kurz- und langfristigen Vergütungskomponenten. Die SdK sieht idealerweise eine Relation von fixer zu variabler Vergütung im Verhältnis von 30/70, um die Vorstände eher als Unternehmer zu entlohnen und nicht als Arbeitnehmer. Bei edding AG ist dies 60/40. Zudem erachtet die SdK eine angemessene Relation zwischen kurzfristigen und langfristigen variablen Vergütungskomponenten von 30/70. Bei der edding AG ist dies 40/60. Aufgrund dieser Relationen kann die SdK leider dem sonst fair geregelten Vergütungsmodell nicht zustimmen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|