Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der LS INVEST AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 sowie des zu einem Bericht zusammengefassten Lageberichts für die LS INVEST AG und den Konzern, mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020. Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Gewinnverwendung Zustimmung Begründung: Auf Grund der pandemiebedingten schwierigen Lage in der Tourismusindustrie erscheint es sinnvoll erneut keine Dividende zu zahlen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Ablehnung Begründung: Der Vorstand hat die Gesellschaft ordentlich durch das Krisenjahr geführt. Allerdings erfolgt auf Grund der beantragten Einstellung des Börsenhandels eine Ablehnung der Entlastung. Es besteht außerdem zu befürchten, dass die Minderheitsaktionäre im Rahmen eines Squeeze outs aus der Gesellschaft gedrängt werden sollen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Ablehnung Begründung: Ausweislich des AR-Berichts ist der AR seinen Aufsichts- und Beratungspflichten hinreichend nachgekommen. Allerdings dürfte der durch den Mehrheitsgesellschafter beherrschte Aufsichtsrat maßgeblich für die Entscheidung der Einstellung des Börsenhandels und eines drohenden Squezze outs verantwortlich sein. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers Ablehnung Begründung: Einer Wiederwahl der zum dritten Mal prüfenden Abschlussprüfungsgesellschaft Ernst&Young GmbH könnte grds. zugestimmt werden. Honorarhöhe und Honorarstruktur erscheinen angemessen. Allerdings scheinen E&Y bei der Abschlussprüfung der Wirecard AG ungewöhnlich schwere Fehler (z.B. fehlender Saldenabgleich trotz wiederholter Hinweise auf Unregelmäßigkeiten) unterlaufen zu sein. Einen zweiten Fall Wirecard darf es nicht geben. Bis EY die nötige Aufklärung und Transparenz erbracht hat und damit ausgeschlossen werden kann, dass es sich um ein systematisches Prüfungsversagen handelt, wird die SdK diese nicht mehr als Abschlussprüfer/Konzernabschlussprüfer wählen. TOP 6 Neuwahlen der Aufsichtsratsmitglieder 6.1 Santiago de Armas Fariña Zustimmung Begründung: Herr Santiago de Armas Fariña ist hinreichend qualifiziert, seine zeitliche Verfügbarkeit erscheint auch auf Grund 10 anderweitiger Tätigkeiten (overbording) wohl noch gewährleistet, da es sich überwiegend um Konzernmandate handelt. Er ist ein Vertreter des Hauptaktionärs. Sämtliche Aufsichtsräte sollen nach einem Jahr für ein weiteres Jahr wiedergewählt werden. Die kurze Laufzeit wird auf der HV hinterfragt. 6.2 Dr. Hans Vieregge Zustimmung Begründung: Herr Dr. Vieregge ist hinreichend qualifiziert, seine zeitliche Verfügbarkeit erscheint auf Grund 5 anderweitiger Tätigkeiten (overbording) noch gegeben. Er scheint am ehesten ein Vertreter der freien Aktionäre sein zu können, was auf der HV hinterfragt wird. 6.3 Francisco López Sánchez Ablehnung Begründung: Herr Francisco Lopez Sanchez ist hinreichend qualifiziert, seine zeitliche Verfügbarkeit erscheint aber auf Grund 29 anderweitiger Tätigkeiten, davon aber auch einige Konzernmandate, (overbording) fraglich. Er ist ein Vertreter des Hauptaktionärs. 6.4 Inés Arnaldos Zustimmung Begründung: Frau Ines Arnaldos ist hinreichend qualifiziert und zeitlich verfügbar. Sie ist Vertreterin des Hauptaktionärs. 6.5 Antonio Rodríguez Pérez Ablehnung Begründung: Herr Antonio Rodriguez Perez ist hinreichend qualifiziert, seine zeitliche Verfügbarkeit erscheint aber auf Grund 20 anderweitiger Tätigkeiten (overbording) fraglich. Er ist ein Vertreter des Hauptaktionärs. 6.6 Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo Zustimmung Begründung: Augustin Manrique de Lara y Benitez de Lugo ist hinreichend qualifiziert, seine zeitliche Verfügbarkeit erscheint trotz 7 anderweitiger Tätigkeiten (overbording) gegeben, da es sich überwiegend um Konzernmandate handelt. Er scheint ein Vertreter der freien Aktionäre sein zu können, was auf der HV hinterfragt wird. 6.7 Roberto López Sánchez Zustimmung Begründung: Roberto Lopez Sanchez ist hinreichend qualifiziert und zeitlich verfügbar und wird deshalb für ein Jahr wiedergewählt. Er ist ein Vertreter des Hauptaktionärs. TOP 7 Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Zustimmung Begründung: Auch wenn einzelne Regelungen verbesserungsfähig wären erscheint die Vergütung für den Vorstand - wie in den letzten Jahren auch- wieder sehr moderat auszufallen. TOP 8 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Zustimmung Begründung: Die Vergütung erscheint sowohl der Höhe wie der Struktur nach als Festvergütung angemessen. TOP 9 Beschlussfassungen über eine Änderung der Satzung der Gesellschaft Zustimmung Begründung: Die Änderungen setzen die gesetzlichen Änderungen des ARUG II um. TOP 10 Bericht des besonderen Vertreters Dr. Knüppel Zustimmung Begründung: Herrn Dr. Knüppel soll Gelegenheit gegeben werden, über seine bisherige Tätigkeit und den Stand der Geltendmachung von Ersatzansprüchen zu berichten. TOP 11 Bestätigung der in der Hauptversammlung der Gesellschaft am 17. Juli 2015 zu TOP 11 gefassten Beschlüsse zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft gem. § 147 Abs. 1 AktG im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile an der Creativ Hotel Catarina S.A. durch die Gesellschaft von der Lopesan-Gruppe sowie über die Bestellung eines besonderen Vertreters zur Geltendmachung der Ersatzansprüche gem. § 147 Abs. 2 S. 1 AktG Enthaltung Begründung: Abhängig von dem Bericht der Herrn Dr Knüppel sollte entschieden werden, ob es sinnvoll ist, diesen 6 Jahre zurück liegenden Sachverhalt weiter zu verfolgen. Fraglich ist, ob den Anlegern wirklich ein Schaden entstanden ist. Zwar stellt PWC in seinem Gutachten fest, dass das vom Mehrheitsgesellschafter erworbene Hotel 9 Mio. € weniger wert gewesen sein soll. Doch konnte dieses Hotel binnen eines Jahres mit einem Gewinn von 7 Mio. an einen Dritten weiterverkauft werden. TOP 12 (Zum Teil erneute) Beschlussfassung zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates sowie gegen die Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. und die Lopesan Touristik S.A. im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile an der Creativ Hotel Catarina S.A. von der Lopesan-Gruppe sowie über die Bestellung eines besonderen Vertreters zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gem. § 147 Abs. 2 S. 1 AktG Enthaltung Begründung: Siehe Begründung zu TOP 11 TOP 13 Bestellung eines Sonderprüfers zur Prüfung von Vorgängen bei der Geschäftsführung sowie bei der Überwachung durch den Aufsichtsrat im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile an der Creativ Hotel Catarina S. A. Enthaltung Begründung: Siehe Begründung zu TOP 11 TOP 14 Anweisung an den zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen durch Beschlüsse der Hauptversammlung vom 16./17. Juli 2015 bestellten besonderen Vertreter zur Klageerhebung Enthaltung Begründung: Siehe Begründung zu TOP 11 Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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