Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags des persönlich haftenden Gesellschafters für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr, Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Es mutet befremdlich an, dass die manuelle Erfassung von Umsatzerlösen bei einem Digitalkonzern als Prüfungsschwerpunkt Berücksichtigung finden muss. Auch die nachträgliche Korrektur selbst erstellter, immaterieller Vermögenswerte aus dem vorigen Geschäftsjahr ist nicht gerade positiv zu werten. Dennoch kann der Jahresabschluss gebilligt werden. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Der Dividendenvorschlag von 2 € je Aktie übersteigt das Ergebnis je Aktie von 0,62 € deutlich. Sowohl die geringe Konzerneigenkapitalquote als auch die erneut angestiegene Nettoverschuldung mahnen zur Vorsicht, wenn man den Umstand bedenkt, dass das Unternehmen nicht gerade dafür bekannt ist, konservativ zu bilanzieren. Die Dividendenhöhe war bereits vor Corona nicht durch das operative Ergebnis gedeckt, es ist fraglich, ob das Unternehmen hier eine ausreichende Umsatz- und Ergebnisdynamik sicherstellen kann, um in den hier unterbreiteten Dividendenvorschlag „hineinwachsen“ zu können. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des persönlich haftenden Gesellschafters für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Die operative Entwicklung hat sich gegenüber dem Vorjahr signifikant verschlechtert, liegt allerdings noch immer im positiven Bereich. Vor dem Hintergrund des Corona-Umfelds kann davon ausgegangen werden, dass der persönlich haftende Gesellschafter seinen operativen Verpflichtungen nachgekommen ist. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Ablehnung Begründung: Trotz entsprechender Kritik von Seiten der SdK gibt es noch immer mit einem Großaktionär, der zugleich dem Aufsichtsrat angehört, Geschäfte in Millionenhöhe. Hierbei beläuft sich der Aufwand für die Ströer SE & Co.KGaA auf 31,743 Mio. Euro, während die Erlöse lediglich bei 10,38 Mio. Euro liegen. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers Zustimmung Begründung: Grundsätzlich würde die SdK eine vollständige Trennung von Prüfungs- und Beratungsleistungen bevorzugen. Auch muss der Anstieg der reinen Prüfungskosten hinterfragt werden. Dennoch wird die SdK die Wahl des Abschlussprüfers mittragen, sofern für den Kostenanstieg plausible Gründe auf der HV dargelegt werden können. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds Zustimmung Begründung: Gegen den vorgeschlagenen Kandidaten liegen im Hinblick auf seine fachliche Qualifikation und seine zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor. TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder des persönlich haftenden Gesellschafters Ablehnung Begründung: Die SdK kann keinem Vergütungssystem zustimmen, dessen Auswirkungen in Ermangelung der Offenlegung der individuellen Vorstandsvergütung nicht überprüfbar ist. Positiv zu werten ist der Wegfall des Aktienoptionsprogramms und das Nichtvorhandensein von Change-of-control-Klauseln. Es kann jedoch nicht abschließend beurteilt werden, ob im Rahmen der Nebenleistungen tatsächlich keine Kosten für die private Lebensführung übernommen werden, da die etwas kryptische Formulierung - „insbesondere Dienstfahrzeuge“ hier nicht als Ausschließlichkeit verstanden werden kann. Weiterhin favorisiert die SdK eine ausschließlich langjährige Bemessungsgrundlage für die variable Vorstandsvergütung. TOP 8 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Zustimmung Begründung: Die Vergütung erscheint in ihrer Höhe und der ausschließlich fixen Struktur insgesamt akzeptabel zu sein. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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