Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Die Nationalbank schüttet traditionell einen Betrag von € 0,80 aus. Insoweit können sich die Aktionäre, selbst in der Krise auf die Dividende verlassen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat eine sehr gute Arbeit geleistet. So konnte die Bilanzsumme trotz der Krise gesteigert werden. Auch wenn der Gewinn zurück ging, schaffte es der Vorstand zur Dividende auch noch Gewinnrücklagen zu erwirtschaften. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat unterstützte den Vorstand bei seiner schwierigen Arbeit durch Rat und Überwachung. Somit trug er zum Ergebnis bei. TOP 5 Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Zustimmung Begründung: Der Erwerb eigener Aktien dient nicht der eigenen Verwertung, sondern ermöglicht den Aktionären die Aktien, die nicht an einer Börse gehandelt werden, zu erwerben bzw. zu veräußern. TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat 6.1 Herrn Prof. Dr. Klaus Engel Zustimmung Begründung: Es bestehen weder Bedenken gegen die Qualifikation noch gegen die Person, als Aufsichtsrat. 6.2 Herrn Bernd Franken Zustimmung Begründung: Es bestehen weder Bedenken gegen die Qualifikation noch gegen die Person, als Aufsichtsrat. 6.3 Herrn Friedrich P. Kötter Zustimmung Begründung: Es bestehen weder Bedenken gegen die Qualifikation noch gegen die Person, als Aufsichtsrat. 6.4 anstelle von Herrn Eberhard Kieser Herrn Prof. Dr. Bernd Wassermann Zustimmung Begründung: Es bestehen weder Bedenken gegen die Qualifikation noch gegen die Person, als Aufsichtsrat. TOP 7 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Zustimmung Begründung: Es bestehen weder Bedenken gegen die Qualifikation noch gegen die Personen, als Prüfer. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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