Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte der Gesellschaft und des Konzerns, des in den Lageberichten enthaltenen erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a Handelsgesetzbuch (HGB) und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft schüttet mehr aus als die von der SdK als sinnvoll erachteten 40 bis 60% des Konzernjahresgewinns. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass das Geschäftsmodell die Höhe der Ausschüttung ermöglicht. Damit wird die SdK den Dividendenvorschlag der Verwaltung mittragen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat auch schon in den Vorjahren das Geschäftsmodell so angelegt, dass es krisensicher ist. weitere Aspekte sind nicht zu erkennen, die einer Entlastung entgegenstehen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in den schwierigen Zeiten mit Rat und Überwachung unterstützt, sodass der Vorstand das entsprechende Geschäftsmodell etablieren konnte.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen weder Bedenken Hinsichtlich der Qualifikation noch aus sonstigen Gründen, die dem Vorschlag der Verwaltung zum Prüfer entgegenstehen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen keine Bedenken in der Person oder ihrer Qualifikation.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Höhe der Vergütung ist noch als angemessen zu betrachten. Zwar ist die Vergütung für die Ausschußtätigkeit, insbesondere für den Vorsitzenden als recht hoch zu betrachten, allerdings muss man berücksichtigen, dass der Bilanzausschuss auch sehr viel Arbeit erbringen muss. Auch erscheint das Sitzungsgeld mit € 2.000,00 sehr hoch. Allerdings bewegt sich die LEG AG insgesamt mit der Aufsichtsratsvergütung im Bereich anderer Unternehmen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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