Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 an die Hauptversammlung Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Die erneute Dividendenversagung ist nicht akzeptabel. Die Aktionäre haben zumindest einen Anspruch auf die 4% Mindestdividende nach dem Aktiengesetz, auch trotz weiterer geplanter Investitionen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft hat ihren Wachstumskurs erfolgreich fortgeführt und Umsatz und Ergebnis weiter verbessert. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben erfüllt. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenberichten bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung Ablehnung Begründung: Es bleibt absolut unverständlich, warum E+Y nach dem nach wie vor völlig unaufgeklärten Desaster bei Wirecard erneut als Abschlussprüfer vorgeschlagen wird, zumal der AP auch schon zu lange bei der Gesellschaft prüft. E+Y ist deshalb grundsätzlich nicht wählbar. TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat a) Herr André Kolbinger Zustimmung Begründung: Es ist weiterhin unklar, warum die beiden AR-Mitglieder ihr Amt zunächst jeweils niedergelegt haben, um anschließend wiedergewählt zu werden. Fragwürdig ist zudem, warum der 4. Aufsichtsratssitz unbesetzt bleibt. Gegen die Wahl der Person Andre Kolbinger spricht jedoch nichts aus Sicht der SdK. b) Herr René Krüger Zustimmung Begründung: Es ist weiterhin unklar, warum die beiden AR-Mitglieder ihr Amt zunächst jeweils niedergelegt haben, um anschließend wiedergewählt zu werden. Fragwürdig ist zudem, warum der 4. Aufsichtsratssitz unbesetzt bleibt. Gegen die Wahl der Person Rene Krüger spricht jedoch nichts aus Sicht der SdK. TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2020 in § 4 Abs. 3 der Satzung und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2021 mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss sowie entsprechende Satzungsänderungen Ablehnung Begründung: Aufgrund des möglichen Bezugsrechtsaussschlusses von bis zu 50% des Grundkapitals bei Sacheinlagen erfolgt die Ablehnung. TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen unter Tagesordnungspunkt 10 der Hauptversammlung vom 20. August 2020 und über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2020/II mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre; Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen und über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2021 mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre sowie entsprechende Satzungsänderungen Ablehnung Begründung: Mit diesem Beschluss würde der mögliche Bezugsrechtsaussschluss in der Gesellschaft sogar auf über 50% des Grundkapitals steigen. TOP 9 Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem Gewinnabführungsvertrag mit der ARIVA.DE Aktiengesellschaft, Kiel Zustimmung Begründung: Da es sich um eine 100% ige Tochterfirma handelt, bestehen keine Bedenken und der Vertrag kann aus steuerlichen Gründen sinnvoll sein. TOP 10 Beschlussfassung über die Änderung von § 20 Abs. 2 der Satzung Zustimmung Begründung: Die Satzungsänderung ist unproblematisch und sinnvoll. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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