Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Splendid Medien AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts der Splendid Medien AG, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a Handelsgesetzbuch, jeweils für das am 31. Dezember 2020 abgelaufene Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Trotz der starken Beeinträchtigung des physischen VOD- sowie Kino-Bereiches ist die Splendid-Medien AG infolge umfangreicher Kostenoptimierungen gut durch das Corona-geprägte Jahr 2020 gekommen. Dies ist dem Vorstand im Rahmen einer strengen Kostendisziplin zu verdanken. Zuletzt ist auch anzuerkennen, dass der Vorstand auf seine Tantiemen verzichtet hat. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Im Abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 3 Sitzungen abgehalten. Anstelle der üblichen 4 Sitzungen wurde Coronabedingt eine der Sitzungen verschoben. Die Präsenzquote lag hierbei bei 100%. Die Aufsichtsräte befinden sich im konstruktiven Austausch mit den Vorständen und überwachen alle wesentlichen Entscheidungen im Unternehmen. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Zustimmung Begründung: Die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft prüft dieses Jahr erstmalig die Splendid Medien AG. Nachdem zuvor die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft von 2008 bis 2020 die Abschlussprüfung durchgeführt hat, begrüßt die SdK einen Wechsel des Prüfers. TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Ablehnung Begründung: Das hier vorgelegte Vergütungsmodell für den Vorstand entspricht nicht dem Ideal der SdK: Die fixe Vergütung für den Vorstand ist aus Sicht der SdK zu hoch: Die Vorstandsposition sollte eher einem Unternehmer anstelle eines Angestellten gleichen. Ein Anteil der Fixvergütung i.H.v. 70% an der Gesamtvergütung sieht die SdK als zu hoch an. Das Verhältnis sollte ungefähr bei 33% fix zu 66% variabel ausgestaltet sein. Zudem orientiert sich die variable Komponente lediglich zu 60% an einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage. Demnach liegt eine langfristige nachhalte Orientierung am Unternehmenserfolg lediglich zu 18% am Gesamtvorstandsgehaltes vor. Mithin kann dem Vergütungssystem aus Sicht der SdK nicht zugestimmt werden. TOP 6 Beschlussfassung über das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder; Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Hierbei handelt es sich lediglich um die Erhöhung der Vergütung von zuvor 15.000 Euro auf 25.000 Euro für reguläre Mitglieder des Aufsichtsrates, eine Erhöhung von 35.000 Euro auf 45.000 Euro für den Vorsitzenden und einer Erhöhung von 25.000 auf 35.000 Euro für den stellvertretenden Vorsitzenden. Die letzte Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung fand 2019 statt. Im Rahmen der momentanen Corona-Situation und mangels ersichtlicher Gründe für eine Erhöhung infolge gesteigerter Anforderungen an die Mitglieder, erscheint eine erneute Erhöhung der Vergütung nicht zweckdienlich. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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