Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs für die SNP Schneider-Neureither & Partner SE, jeweils für das Geschäftsjahr 2020, des Vorschlags des Verwaltungsrats zur Gewinnverwendung sowie des Berichts des Verwaltungsrats Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Abstimmungsverhalten:Ja TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren Begründung:Es wurde mit -0,22 Euro ein negatives Ergebnis erzielt, weshalb die Aussetzung der Dividendenzahlung sachgerecht ist. Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Bedingt durch die Pandemie und die damit verbundenen Behinderungen bei den Beratungsdienstleistungen sowie den Tod des CEOs lassen sich die Leistungen des Managements in der Berichtsperiode schwer einschätzen. Da der Auftragseingang im 1. Quartal 2021 jedoch stark anstieg, sind wohl die Weichen für ein neues Geschäftsjahr mit Verlauf innerhalb der Prognosen gestellt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Ausweislich seines Berichtes trat der Verwaltungsrat zu elf Sitzungen zusammen, mit einer Ausnahme bei vollzähliger Präsenz. Der Jahresabschluss wurde geprüft und gebilligt. Die Verpflichtungen für Aufsichtsgremien nach §171 AktG wurden erfüllt. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresberichts Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Rödl & Partner prüfen seit 2017. Es wurden ausschließlich Honorare für die Abschlussprüfung und sonstige Bestätigungsleistungen berechnet. Es steht nichts einer erneuten Mandatierung entgegen. TOP 6 Wahlen zum Verwaltungsrat Herr Dr. Michael Drill und Herr Rainer Zinow haben jeweils ihr Amt als Mitglied des Verwaltungsrats mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 17. Juni 2021 niedergelegt, während Herr Gerhard Burkhardt sein Mandat mit Wirkung zum 16. April 2021 niedergelegt hat. Der Verwaltungsrat besteht gemäß § 6 Absatz 1 und Absatz 2 der Satzung, §§ 23 Absatz 1, 24 Absatz 1, 28 Absatz 1 SEAG, Art. 43 Absatz 2 und Absatz 3 der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft („SE-VO“) aus mindestens drei Mitgliedern; die Verwaltungsratsmitglieder, die nicht gleichzeitig geschäftsführende Direktoren der Gesellschaft sind (die „Nichtgeschäftsführenden Verwaltungsratsmitglieder”), müssen immer die Mehrheit der Verwaltungsratsmitglieder stellen. Der Verwaltungsrat schlägt vor, bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, längstens jedoch für sechs Jahre ab dem Beginn der Bestellung, die nachfolgend genannten Personen zu Mitgliedern des Verwaltungsrats zu bestellen: 1) Herr Dr. Karl Benedikt Biesinger, Rechtsanwalt bei der Kanzlei RB Reiserer Biesinger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Heidelberg Abstimmungsverhalten:Nein Begründung:Herr Dr. Biesinger berät durch seine Rechtsanwaltsgesellschaft seit mehreren Jahren die SNP SE in erheblichem Umfang in gesellschaftsrechtlichen Fragen. Es besteht dadurch ein kommerzielles Interesse, welches die eindeutige Vertretung von Aktionärsinteressen beeinträchtigen könnte. 2) Herr Prof. Dr. Claus Heinrich, Vorstandsvorsitzender der sovanta AG, Heidelberg Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Herr Prof. Heinrich bringt Expertise in Softwareentwicklung in den Verwaltungsrat ein. 3) Herr Prof. Dr. Christoph Hütten, selbstständiger Unternehmensberater, Mühlhausen Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Herr Prof. Hütten bringt Expertise, insbesondere in Finanzberichterstattung in den Verwaltungsrat ein. 4) Herr Sebastian Reppegather, Senior Investment Director, Schondorf am Ammersee Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Herr Reppegather bringt Expertise in Unternehmensführung und strategischer Steuerung in den Verwaltungsrat ein. Er vertritt die Interessen des Aktionärs Luxempart S.A. 5) Herr Richard Roy, selbstständiger Unternehmensberater, Dreieich Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Herr Roy bringt Branchen-Expertise und Erfahrung als Aufsichtsrat bei größeren börsennotierten Unternehmen in den Verwaltungsrat ein. TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die geschäftsführenden Direktoren Abstimmungsverhalten:Nein Begründung:Das vorgeschlagene System sieht anteilig folgende Vergütungsbestandteile vor: Fix 25-50%, STI 25-35% und LTI 25-40%. Die SdK fordert einen Fix-Anteil von höchstens 50% und bei den variablen Vergütungen mindestens 70% LTI um das Unternehmen an einer langfristig nachhaltigen Unternehmenspolitik auszurichten. Die Gewichtung der Vergütungsbestandteile in der Beschlussfassung ist diesbezüglich nicht eindeutig genug spezifiziert.. TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung der Verwaltungsratsvergütung und Billigung des Vergütungssystems Abstimmungsverhalten:Ja Begründung:Die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder ist mit 60-100TEUR je nach Funktion pro Mitglied der Aufgabenstellung im dualistischen System des Verwaltungsrates angemessen. TOP 9 Beschlussfassung über Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie Schaffung eines bedingten Kapitals und Änderung der Satzung Abstimmungsverhalten:Nein Begründung:Die Beschlussvorlage sieht die Schaffung eines Bedingten Kapitals in Höhe von 50% vom Grundkapital vor. Vorratsbeschlüsse in dieser Größenordnung lehnt die SdK aus Gründen des Verwässerungsschutzes für den Aktienbestand ab. TOP 10 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und Änderung der Satzung Abstimmungsverhalten:Nein Begründung:Ein Genehmigtes Kapital in Höhe von 50% des Grundkapitals lehnt die SdK aus Gründen des Verwässerungsschutzes für den Aktienbestand ab, zumal auch noch zusätzlich das Bedingte Kapital auf 50% vom Grundkapital festgelegt werden soll. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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