Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Konzernlageberichts und Lageberichts, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Die Verwaltung schlägt vor, dass 44% des Gewinnes ausgeschüttet wird. Hier zeigt sich neuerlich die Stärke der Brenntag AG, da sowohl Gewinn als auch Dividende erhöht werden konnte. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat es trotz eines schwierigen Marktumfeldes geschafft die Lieferketten aufrecht zu erhalten. Dies führte dazu, dass Rohertrag (3.3%) und das EBITDA (8,3%) gesteigert werden konnte. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat beriet den Vorstand in der Art, dass dieser dies außergewöhnlich gute Ergebnis erzielen konnte. TOP 5 Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte Zustimmung Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die Eignung der PwC in sachlicher oder fachlicher Hinsicht, insbesondere besteht keine Gefahr der Vorbefassung. TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Zustimmung Begründung: Grundsätzlich entspricht die Vergütung den Vorgaben der SdK. Lediglich bei zwei Vorstandsmitgliedern wird mit 9% bzw. 8% Zahlung an die Altersversorgung die Vorgaben der SdK nicht erfüllt. Dies kann aber ausnahmsweise akzeptiert werden. TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung und über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat erhält eine fixe Vergütung, die unabhängig vom Jahresergebnis sind. Auch die Höhe erscheint angemessen zu sein. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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