Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Klassik Radio AG zum 31. Dezember 2020 und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des gemeinsamen Lageberichts für die Klassik Radio AG und den Konzern zum 31. Dezember 2020 und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020 Zustimmung Begründung: Die Dividende übersteigt den Gewinn (0,21 EUR Dividende vs. 0,02 EUR Gewinn je Aktie). Somit schüttet die Gesellschaft mehr aus, als sie erwirtschaftet hat. Eigentlich fordert die SdK eine Ausschüttungsquote von 40-60% des Gewinns. Die Bilanz des Unternehmens sieht jedoch sehr solide aus. Das Unternehmen sitzt auf einem Berg von Liquidität. Die Ausschüttung ist nach Ansicht der SdK vertretbar, da so drohende Strafzinsen vermieden werden können und um teures Eigenkapital freizusetzen. Weiterhin kann die Gesellschaft durch die Ausschüttung die Dividendenkontinuität wahren. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Trotz der enormen Auswirkungen der Corona-Pandemie (Absage der ausgebuchten Konzertreihe, sinkende Werbeerlöse) ist es dem Vorstand gelungen, die Gesellschaft profitabel durch das Krisenjahr zu steuern. Das ist eine beachtliche Leistung. Zudem wurde auf die Gesundheit der Mitarbeiter geachtet. Kein einziger Mitarbeiter wurde in die Kurzarbeit geschickt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen eine Entlastung sprechen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Ablehnung Begründung: Die SdK fordert spätestens nach 10 Jahren einen Wechsel des Abschlussprüfers, um eine größtmögliche Unabhängigkeit sicherzustellen. Die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, ist jedoch bereits seit dem Jahr 2008/2009 als Abschlussprüfer für die Klassik Radio AG tätig. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2016 und über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2021 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses sowie die Änderung der Satzung Ablehnung Begründung: Der Beschluss sieht eine Erhöhung des Grundkapitals von bis zu 50% vor. Bei Vorhaben dieser Größenordnung sollte die Hauptversammlung beim konkreten Anlass darüber entscheiden, ob das Grundkapital derart stark erhöht werden soll. TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und des bestehenden Bedingten Kapitals 2016 und über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombination dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts, Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2021 und die Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Der Beschluss sieht eine Erhöhung des Grundkapitals von bis zu 50% vor. Inklusive des genehmigten Kapitals kann das Grundkapital gar um 100% erhöht zu werden. Bei Vorhaben dieser Größenordnung sollte die Hauptversammlung beim konkreten Anlass darüber entscheiden, ob das Grundkapital derart stark erhöht werden soll. TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für den Vorstand Zustimmung Begründung: Die Vergütung besteht ausschließlich aus einer Fixvergütung. Für die Wahrnehmung der Aufgaben erhielt der Alleinvorstand Herr Ulrich R. J. Kubak im Geschäftsjahr 2020 ein Fixum in Höhe von TEUR 252 (Vorjahr: TEUR 252) und Nebenleistungen in Höhe von TEUR 16 (Vorjahr: TEUR 16). Da Herr Kubak zudem mehr als 68% der Aktien der Klassik Radio AG besitzt, trägt er sowieso das überwiegende unternehmerische Risiko. Entsprechende Leistungsanreize sind durch den hohen Aktienbesitz auch bei einer Fixvergütung gegeben. TOP 9 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystem der Aufsichtsratsmitglieder Ablehnung Begründung: Der Vorschlag sieht vor, den Aufsichtsrat über eine fixe Komponente und zusätzlich über eine variable Komponente zu vergüten. Diese variable Komponente lehnt die SdK ab, da die Ergebnisse der Gesellschaft vom Vorstand und nicht vom Kontrollgremium erwirtschaftet werden. Um diese Kontrollfunktion bestmöglich ausüben zu können, sollte die Vergütung für den Aufsichtsrat ausschließlich aus einer fixen Komponente bestehen. TOP 10 Beschlussfassung über verschiedene Änderungen der Satzung a) § 2 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „(1) Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen insbesondere an Unternehmen der Medienbranche im In- und Ausland, die Tätigkeiten in den Bereichen Hörfunk und sonstigen Mediendiensten ausüben.“ Zustimmung Begründung: Die Änderung ermöglicht eine Modernisierung der Satzung. b) § 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „(1) Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger, soweit sie nicht nach zwingend anwendbaren Vorschriften in anderen Medien erfolgen müssen. Freiwillige Bekanntmachungen können auch nur auf der Internetseite der Gesellschaft erfolgen. (2) Die Bestimmung des § 43 Abs. 1 WpHG findet auf die Gesellschaft keine Anwendung. (3) Die Gesellschaft kann Informationen an Aktionäre der Gesellschaft im Rahmen des gesetzlich Zulässigen auch mittels elektronischer Medien übermitteln.“ Zustimmung Begründung: Die Änderung ermöglicht eine Modernisierung der Satzung. c) § 4 Abs. 4 der Satzung wird ersatzlos gestrichen. Der bisherige Absatz 5 wird zu Absatz 4. Zustimmung Begründung: Die Änderung ermöglicht eine Modernisierung der Satzung. d) In § 5 Abs. 3 der Satzung wird „§ 60 Absatz (2) AktG“ durch „§ 60 AktG“ ersetzt. Zustimmung Begründung: Die Änderung ermöglicht eine Modernisierung der Satzung. e) § 5 der Satzung erhält einen neuen Absatz 4 mit folgender Fassung: „(4) Die Aktionäre haben der Gesellschaft die gemäß § 67 Abs. 1 AktG in der jeweils anwendbaren Fassung erforderlichen Angaben zur Eintragung in das Aktienregister mitzuteilen.“ Zustimmung Begründung: Die Änderung ermöglicht eine Modernisierung der Satzung. f) § 20 Abs. 5 und Abs. 6 der Satzung werden ersatzlos gestrichen. Zustimmung Begründung: Die Änderung ermöglicht eine Modernisierung der Satzung. g) § 21 der Satzung erhält einen neuen Absatz 6 mit folgender Fassung: „(6) Der Vorstand ist ermächtigt zu bestimmen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Der Vorstand bestimmt auch die näheren Einzelheiten des Verfahrens.“ Zustimmung Begründung: Die Änderung ermöglicht eine Modernisierung der Satzung und den Einsatz neuer Technologien. h) § 21 der Satzung erhält einen neuen Absatz 7 mit folgender Fassung: „(7) Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates sollen an der Hauptversammlung persönlich teilnehmen. Ist einem Aufsichtsratsmitglied die Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung nicht möglich, so kann es an der Hauptversammlung auch im Wege der Bild- und Tonübertragung teilnehmen.“ Zustimmung Begründung: Die Änderung ermöglicht eine Modernisierung der Satzung und den Einsatz neuer Technologien. i) § 21 der Satzung erhält einen neuen Absatz 8 mit folgender Fassung: „(8) Wenn der Vorstand von einer oder mehreren Ermächtigungen gemäß Abs. 4, 5 oder 6 Gebrauch macht, sind die aufgrund der Ermächtigung getroffenen Regelungen mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen.“ Zustimmung Begründung: Die Änderung ermöglicht eine Modernisierung der Satzung und den Einsatz neuer Technologien. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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