Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gigaset AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2020, des zusammengefassten Lageberichts für die Gigaset AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Dem TOP kann zugestimmt werden, obwohl keine Dividendenausschüttung stattfindet. Das wirtschaftliche Umfeld des Jahres 2020 war äußerst herausfordernd für die Gesellschaft, dennoch scheint der Vorstand das Unternehmen durch diese schwierigen Zeiten erfolgreich navigiert zu haben. Es gibt daher keinen ersichtlichen Grund den Vorstand nicht zu entlasten. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Die Entwicklung der Gesellschaft in den letzten Jahren, spricht für eine solide Arbeit des Aufsichtsrates. Es gibt keinen Grund, die Entlastung zu verweigern. TOP 4 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Zustimmung Begründung: Dem TOP kann zugestimmt werden, obwohl PWC die Gesellschaft bereits seit 2008 prüft und die SdK in der Regel nach spätestens zehn Jahren einen Wechsel des Abschlussprüfers fordert. Da allerdings 2024 eine Ausschreibung stattfinden wird, kann hier dem TOP noch zugestimmt werden, da es nicht ersichtlich ist, dass ein vorzeitiger Wechsel besondere Vorteile mit sich bringen würde. TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat 5.1 Hau Yan Helvin Wong Zustimmung Begründung: Dem TOP kann zugestimmt werden, obwohl die Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden sehr hoch erscheint. Dennoch scheint der Aufsichtsrat der Gesellschaft beratend zur Seite zu stehen und damit das Unternehmen in ausreichender Weise zu unterstützen. 5.2 Dr. Paolo Vittorio Di Fraia Zustimmung Begründung: Der Kandidat scheint über genügend Erfahrung zu verfügen, um die Rolle als Aufsichtsratsmitglied entsprechend erfüllen zu können. Es gibt keine weiteren Aufsichtsrats- oder vergleichende Mandate, daher scheint der Kandidat über genügend Zeit zu verfügen, um dem Vorstand beratend zur Seite zu stehen. 5.3 Ulrich Burkhardt Zustimmung Begründung: Der Kandidat scheint über genügend Erfahrung zu verfügen, um die Rolle als Aufsichtsratsmitglied entsprechend erfüllen zu können. Es gibt keine weiteren Aufsichtsrats- oder vergleichende Mandate, daher scheint der Kandidat über genügend Zeit zu verfügen, um dem Vorstand beratend zur Seite zu stehen. 5.4 Jenny Pan Zustimmung Begründung: Die Kandidatin scheint über genügend Erfahrung zu verfügen, um den Posten im Aufsichtsrat entsprechend zu erfüllen. Obwohl die Kandidatin mit dem Hauptaktionär verwandt ist, scheint die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats immer noch in ausreichender Weise gegeben zu sein. 5.5 Flora Ka Yan Shiu Zustimmung Begründung: Die Kandidatin scheint über genügend Erfahrung zu verfügen, um die Rolle als Aufsichtsratsmitglied entsprechend erfüllen zu können. Es gibt keine weiteren Aufsichtsrats- oder vergleichende Mandate, daher scheint die Kandidatin über genügend Zeit zu verfügen, um dem Vorstand beratend zur Seite zu stehen. 5.6 Barbara Münch Zustimmung Begründung: Die Kandidatin scheint über genügend Erfahrung zu verfügen, um die Rolle als Aufsichtsratsmitglied entsprechend erfüllen zu können. Es gibt keine weiteren Aufsichtsrats- oder vergleichende Mandate, daher scheint die Kandidatin über genügend Zeit zu verfügen, um dem Vorstand beratend zur Seite zu stehen. TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Zustimmung Begründung: Das neue Vergütungssystem scheint klar, transparent und angemessen zu sein. Durch STI, LTI und einer Maximalvergütung sind die wesentlichen Bestandteile einer Vorstandsvergütung in ausreichendem Maße dargestellt. TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und entsprechende Änderung in § 12 der Satzung (Auslagenersatz, Vergütung) Zustimmung Begründung: Dem TOP kann zugestimmt werden. Die Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden scheint relativ hoch angesetzt, dennoch ist die Vergütung transparent und wird nicht erhöht, sondern bleibt auf dem bestehenden Niveau. TOP 8 Beschlussfassung über weitere Satzungsänderungen in § 7.2, § 9.6 und § 14 8.1 Änderung der Satzung in § 7.2 (Zusammensetzung, Amtsdauer) Zustimmung Begründung: Es erscheint sinnvoll, die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder zu verlängern, um eine stabile und nachhaltige Beratung des Vorstands zu gewährleisten. 8.2 Änderung der Satzung in § 9.6 (Aufsichtsratsbeschlüsse) Zustimmung Begründung: Dem TOP kann zugestimmt werden, da es sinnvoll erscheint den Empfehlungen des DCGK zu folgen. 8.3 Änderung der Satzung in § 14 (Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrecht) Ablehnung Begründung: Der TOP sieht vor, dass bei einer virtuellen Hauptversammlung sämtliche oder EINZELNE Aktionärsrechte ausgeübt werden können. Es muss sichergestellt werden, dass dadurch keine Aushebelung der Aktionärsrechte entsteht. Daher kann diesem TOP nicht zugestimmt werden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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