Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 01.07.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 88 Cents je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote von gerundet 29 % bezogen auf den Konzernjahresüberschuss. Mit der vorgeschlagenen Ausschüttungshöhe wird die in der Vergangenheit zugesagte und stets gelebte Ausschüttungspolitik, welche eine jährliche Steigerung der Dividende um 2 bzw. 3 Cent pro Jahr (ehemals 5 Pfennige pro Jahr) vorsieht, fortgeschrieben. Der Ausschüttungshöhe kann im Gesamtkontext somit zugestimmt werden, da in der Vergangenheit auch bei geringeren Ergebnissen an der Ausschüttungspolitik festgehalten wurde.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat in den letzten Jahren einen Umbruch vom Kühlhausspezialisten zum Gewerbeimmobilienunternehmen hinter sich. Trotz der hohen Marktbewertungen hat es die Gesellschaft geschafft, zu vertretbaren Preisen entwicklungsfähige Immobilien zu erwerben.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: In insgesamt vier Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Es sind keine Anhaltspunkte bekannt, die gegen eine Entlastung sprechen würden.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Ablehnung

 

Begründung: Rödl & Partner zählt zu den großen mittelständisch geprägten Kanzleien und erscheint fachlich entsprechend qualifiziert zu sein, um die Prüfung der Abschlüsse der Bayerischen Gewerbebau AG vornehmen zu können. Da Rödl & Partner jedoch nun bereits seit über zehn Jahren die Abschlüsse der Gesellschaft prüft, erscheint aus Sicht der SdK die Unabhängigkeit gefährdet zu sein. Daher erscheint die Zeit für einen Wechsel gekommen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien und entsprechende Satzungsänderungen

 

Ablehnung

 

Begründung: Generell ist die Umstellung zum aktuellen Zeitpunkt nicht nachvollziehbar, und erweckt eher den Eindruck, dass diese zum Vorteil des Großaktionärs erfolgen soll. Da durch die Umstellung wahrscheinlich höhere Kosten für die Gesellschaft anfallen, kann diesem nicht zugestimmt werden.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.