Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 nebst dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a des Handelsgesetzbuches, des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Verwaltung folgt der bisherigen Dividendenpolitik und will den Bilanzgewinn größtenteils ausschütten. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Die Prognose für 2020 wurde in einem durch die Pandemie und gesetzliche Restriktionen schwieriges gewordenes Umfeld erreicht. Das Unternehmen blieb weiterhin mit einer hohen Kursrendite dividendenfähig. Der Jahresabschluss wurde uneingeschränkt testiert. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat tagte in der Berichtsperiode fünfmal virtuell, bei Teilnahme aller Mitglieder. Er prüfte und billigte den Jahresabschluss. Die Vorgaben nach §171 Aktiengesetz wurden erfüllt. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2021 Ablehnung Begründung: Der Abschlussprüfer PKF erbrachte in 2020 ausschließlich Prüfungsleistungen, ist aber seit 2006 ununterbrochen als Abschlussprüfer tätig. Die SdK fordert einen Wechsel des Prüfers nach spätestens zehn Jahren, um eingeschliffene Routinen bei der Prüfung zu verhindern. TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung von § 4 Absatz 3 der Satzung (Genehmigtes Kapital I) Ablehnung Begründung: Die Beschlussvorlage sieht ein Genehmigtes Kapital von bis zu 20% des Grundkapitals und einen Bezugsrechtsausschluss von bis zu 10% des Grundkapitals vor. Bedingt durch die Mehrheitsverhältnisse im Aktionariat - Die Betclic Everest Group hält 53,9% der Aktien - könnte ein Bezugsrechtsausschluss bei einer Kapitalerhöhung die Anteile des Streubesitzes u.U. noch weiter reduzieren und z.B. zu geringeren Dividendenausschüttungen führen. TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und zum Ausschluss des Andienungsrechts und des Bezugsrechts sowie zur Einziehung eigener Aktien Ablehnung Begründung: Die SdK lehnt den Rückkauf eigener Aktien ab, wenn gleichzeitig auf der Hauptversammlung die Ermächtigung zu einer Kapitalerhöhung vorgeschlagen wird. Die SdK zieht des Weiteren die Ausschüttung einer Sonderdividende dem Aktienrückkauf vor. TOP 8 Wahlen zum Aufsichtsrat Ablehnung Begründung: Herr Riahi ist CEO bei Financiere Lov und übt noch weitere vier Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus. Für die SdK wäre ein weiteres Mandat problematisch, da es zu einem Overboarding von Herrn Riahi führen könnte. TOP 9 Beschlussfassung über die Bestätigung der Aufsichtsratsvergütung Zustimmung Begründung: Die Aufsichtsratsvergütungen sind mit 20 - 40TEUR je nach Funktion des Mitglieds der Tätigkeit angemessen. TOP 10 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Ablehnung Begründung: Das Vergütungssystem sieht zwar theoretisch fixe, variable und aktienbasierte Bestandteile vor, das Zustandekommen der Zahlungszuflüsse bleibt aber im Unklaren. Zudem werden Zahlungen für Beratungsleistungen angegeben, welche nicht näher spezifiziert sind. Die im Vergleich zum Vorjahr geflossenen Vergütungen entsprechen nicht der Geschäftsentwicklung. Die vom Aufsichtsrat festgelegten Zielvereinbarungen für die variable Vergütung sind für Außenstehende nicht nachvollziehbar. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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