Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020; Vorlage des zusammengefassten Lageberichts für die WashTec AG und für den Konzern für das Geschäftsjahr 2020 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB; Vorlage des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Aufgrund der ausgefallenen Dividende im letzten Jahr, der allgemein guten Kapitalausstattung von Washtec und erfreulichen Aussichten für das Jahr 2021 kann diesem Vorschlag zugestimmt werden. Eine kontinuierliche Dividendenpolitik wäre allerdings für die Zukunft wünschenswert. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen gut durch das Pandemiejahr gebracht. Ein Einbruch des zyklischen Geschäfts war zu erwarten, trotzdem konnte für das Jahr 2020 ein Gewinn ausgewiesen werden. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat kam im Jahr 2020 seinen Aufgaben der Beratung und Überwachung in zahlreichen Sitzungen und Ausschusssitzungen nach. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2021 Ablehnung Begründung: Der erneuten Bestellung von PwC kann nicht zugestimmt werden. Die Gesellschaft prüft den Abschluss bereits seit mehr als 10 Jahren, daher ist aus Sicht der SdK eine Rotation der Prüfgesellschaft notwendig. TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Zustimmung Begründung: Dem System der Vorstandsvergütung kann grundsätzlich zugestimmt werden. Es wäre jedoch aus Aktionärssicht wünschenswert die langfristigen Ziele mehr an den Interessen der Aktionäre auszurichten. Lediglich 30% sind am Total Shareholder Return ausgerichtet, 70% am ROCE, welcher jedoch nicht zwangsläufig mit den Interessen der Aktionäre übereinstimmt. TOP 7 Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Ablehnung Begründung: Die SdK lehnt variable Vergütungen für den Aufsichtsrat ab, da dies aus unserer Sicht nicht mit den Aufgaben der Überwachung kompatibel ist. Der deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt ebenfalls eine feste Vergütung. TOP 8 Beschlussfassung über eine langfristige variable Vergütung für den Aufsichtsrat 2022-2024 Ablehnung Begründung: Wie TOP 7 lehnt die SdK auch diesen Punkt ab, da eine variable Vergütung des Aufsichtsrats kritisch gesehen wird. TOP 9 Beschlussfassung über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ohne Ausgabe neuer Aktien und eine anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung sowie die damit verbundenen Satzungsänderungen a) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Ablehnung Begründung: TOP 9 dient der Schaffung von ausschüttungsfähigem Kapital. Washtec hat sich in den letzten Jahren zwar nicht als beständiger und planbarer Dividendenzahler für Aktionäre erwiesen, jedoch immer eine sehr hohe Ausschüttungsquote angestrebt. Die Eigenkapitalquote ist mit unter 50% und dem zyklischen Geschäft auch nicht überborden luxuriös, sodass aus unserer Sicht eine Ausschüttung dieses Betrags an die Aktionäre nicht opportun ist und lehnen daher diesen TOP ab. b) Ordentliche Kapitalherabsetzung Ablehnung Begründung: siehe TOP 9a Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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