Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hypoport SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des Lageberichts der Hypoport SE und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2020 Ablehnung Begründung: Die SdK fordert grundsätzlich eine Ausschüttung von vierzig bis sechzig Prozent des auf die Aktionäre der Gesellschaft entfallenden Konzernjahresüberschusses. Dagegen schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den Bilanzgewinn erneut vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft hat die Umsätze um 50,2 Mio. Euro bzw. 15 Prozent auf 387,7 Mio. Euro erhöht; das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) stieg um 3,2 Mio. Euro bzw. 10 Prozent auf 36,2 Mio. Euro und das auf die Aktionäre der Gesellschaft entfallende Konzernergebnis nahm um 2,9 Mio. Euro bzw. 12 Prozent auf 27,3 Mio. Euro zu. Folgerichtig stieg auch der Aktienkurs im Geschäftsjahr 2020 um 64 Prozent. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Dem Aufsichtsratsbericht nach zu urteilen, hat der Aufsichtsrat seine Beratungs- und Überwachungsaufgaben erfüllt. Im Geschäftsjahr 2020 ist er zu sechs ordentlichen und zwei außerordentlichen telefonischen Sitzungen zusammengetreten und hat fünf Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. An den Sitzungen und den Beschlussfassungen außerhalb der Sitzungen haben stets alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen (GB 2020, S. 142). Gegenstand der Sitzungen und Beschlüsse waren u.a. - die Abwicklung des Formwechsels der Hypoport AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) (vgl. GB 2020, S. 142 f.), - der Erwerb von sämtlichen Anteilen an der AmexPool AG (GB 2020, S. 143), - das Vorstandsvergütungssystem (vgl. GB 2020, S. 144) sowie - die „Änderungen in der Unternehmensorganisation im Zusammenhang mit der Hypoport hub SE“ (GB 2020, S. 146) sowie die „Service- und Consultingleistungen [der Hypoport hub SE] für die Unternehmen der Hypoport-Gruppe“ (GB 2020, S. 145). TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Ablehnung Begründung: Zur Wahrung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers fordert die SdK einen regelmäßigen Wechsel des Prüfers. Erfolgen sollte er spätestens alle zehn Jahre. Die BDO AG prüft die Gesellschaft hingegen bereits seit 2008 (s. GB 2008, S. 107 f.). TOP 6 Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat 1. Herrn Dieter Pfeiffenberger Zustimmung Begründung: Die Wiederwahl von Herrn Pfeiffenberger in den Aufsichtsrat ist zu begrüßen. 2. Herrn Roland Adams Zustimmung Begründung: Die Wiederwahl von Herrn Adams in den Aufsichtsrat ist zu begrüßen. 3. Herrn Martin Krebs Zustimmung Begründung: Die Wiederwahl von Herrn Krebs in den Aufsichtsrat ist zu begrüßen. TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder gemäß § 120a AktG Zustimmung Begründung: Gegen das Vorstandsvergütungssystem bestehen keine Einwände. TOP 8 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Zustimmung Begründung: Gegen das System der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder bestehen keine Bedenken: Nicht nur umfasst es allein eine feste Vergütung; vielmehr ist Vergütung auch der Höhe nach angemessen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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