Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Berliner Effektengesellschaft AG und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des Lageberichtes der Berliner Effektengesellschaft AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die SdK fordert eine Ausschüttung von mindestens 40 bis 60 Prozent des auf die Aktionäre der Gesellschaft entfallenden Konzernjahresüberschusses. Die Gesellschaft schlägt eine Dividende von 1,00 Euro/Aktie vor. Bei (13.449.151 Stückaktien – 22.648 eigene Aktien =) 13.426.503 dividendenberechtigten Aktien ergibt das eine Ausschüttungssumme von 13.426.503 Euro. Verglichen mit dem auf die Aktionäre der Gesellschaft entfallenden Konzernjahresüberschusses („Konzerngewinn“) entspricht das einem Anteil von lediglich 23 Prozent und liegt damit deutlich unter der Forderung der SdK. Indes liegt die vorgeschlagene Dividende bereits um 40 Cent/Aktie bzw. 2/3 über der Dividende des Vorjahres, weshalb die SdK dem Vorschlag aus Gründen der Dividendenkontinuität zustimmt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Gegenüber dem Vorjahr ist der auf die Aktionäre der Gesellschaft entfallende Konzernjahresüberschuss („Konzerngewinn“) um 49,3 Mio. Euro bzw. 543 Prozent gestiegen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Dem Bericht des Aufsichtsrats nach zu urteilen, hat er seine Beratungs- und Überwachungsaufgabe erfüllt. Im Geschäftsjahr 2020 ist er zu vier Sitzungen und einer telefonischen Beschlussfassung zusammengekommen. Der Bericht ist denkbar kurz; die inhaltlichen Schwerpunkte der Sitzungen werden in dem Bericht nur in allgemeiner Form genannt; die Teilnahmequote ist dem Bericht nicht zu entnehmen. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Ablehnung Begründung: Zur Wahrung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers fordert die SdK einen regelmäßigen Wechsel. Stattfinden sollte er spätestens alle zehn Jahre. Die Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG prüft die Gesellschaft jedoch bereits seit 2010 prüft, weshalb die SdK – wie im Vorjahr bereits angekündigt – eine Wiederwahl ablehnt. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|