Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 14.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2020, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2020, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

Begründung: Unternehmen befindet sich in einer Phase starker Investitionen. Kapital ist im Unternehmen besser angelegt, als bei einer Ausschüttung.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aktienkurs hat sich in den letzten Jahren hervorragend entwickelt. Es wurde eine klare, ambitionierte und wertsteigernde Strategie für die nächsten Jahre entwickelt.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Alle Mitglieder des Aufsichtsrats waren in allen Sitzungen vollständig anwesend. Das deutet auf eine funktionierende Überwachungstätigkeit hin. Drei der vier Mitglieder sind zudem mit 1% oder mehr am Unternehmen beteiligt.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft ist erst das 4. Jahr für die EQS Group tätig. Der Anteil der außerhalb der Prüfungsgebühren erbrachten Leistungen beträgt nur 10%.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat

 

a) Prof. Dr. Kerstin Lopatta

 

Zustimmung

 

Begründung: Es wurde ein Lebenslauf der Person hochgeladen. Zudem verfügt Frau Prof. Dr. Kerstin Lopatta als Professorin für externe Rechnungslegung, Prüfung und Nachhaltigkeit an der Universität Hamburg über entsprechende Expertise im Bereich der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Weitere Mandate übt Frau Prof. Dr. Kerstin Lopatta nicht aus.

 

b) Robert Wirth

 

Zustimmung

 

Begründung: Bereits seit 2015 im Aufsichtsrat vertreten, verfügt als ehemaliger Vorstand der EQS Group über große Expertise.

 

 

TOP 7 Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2020/I in § 4 Abs. 3 der Satzung und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2021 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses sowie entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK ist grundsätzlich gegen die Ausgabe von Vorzugsaktien, da diese kein Stimmrecht beinhalten.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung vom 18. Mai 2018 (Tagesordnungspunkt 13) und die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2018 in § 4 Abs. 4 der Satzung sowie Beschlussfassung über die Schaffung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel und/oder Optionsschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2021 und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt die Ausgabe von Wandel- und Optionsanleihen gegen Sacheinlage unter Bezugsrechtsausschluss ab. Ebenso die Ermächtigung das Grundkapital um bis zu 50% zu erhöhen.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrecht; Aufhebung der bisherigen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK zieht die Ausschüttung einer Bonusdividende dem Rückkauf von eigenen Aktien vor. Auch lehnt die SdK es im Regelfall ab, sowohl Beschlussfassungen zum Rückkauf eigener Aktien als auch die Ermächtigung zu einer Kapitalerhöhung zu akzeptieren. Ebenso sieht die SdK den Einzug der zurückgekauften Aktien als den besten Verwendungszweck an.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über eine Änderung von § 14 Abs. 1 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Vergütung ist fix. Der leicht gestiegene Betrag ist aufgrund der stark gestiegenen Marktkapitalisierung sowie aufgrund des eingeschlagenen Wachstumskurses der Gesellschaft angemessen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.