Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Sport1 Medien AG zum 31. Dezember 2020 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Ablehnung Begründung: Dem Vorstand kann die Entlastung nicht gewährt werden, da dieser den Rückzug von der Börse möglich gemacht hat und nun die Aktionäre aus dem Unternehmen gedrängt werden sollen! TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Ablehnung Begründung: Durch den auf der Tagesordnung stehenden Beschlussvorschlags des Squeeze-Outs sollen die verbleibenden freien Aktionäre vom Großaktionär aus dem Unternehmen gedrängt werden. Dies kann nicht im Sinne der Aktionäre sein und deshalb wird dem Aufsichtsrat die Entlastung nicht erteilt. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Zustimmung Begründung: Die Wahl des Abschlussprüfers Warth & Klein Grant Thornton AG geht in Ordnung. In den letzten Jahren war PwC Prüfer der Gesellschaft. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 9. Dezember 2020 über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Auch wenn die SdK gegen den Beschluss gestimmt hat, kam dieser unserer Einschätzung nach rechtswirksam zustande. Ein langjähriger Rechtsstreit kann nicht im Interesse der Aktionäre sein. TOP 6 Beschlussfassung über die Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 9. Dezember 2020 über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Auch wenn die SdK gegen den Beschluss gestimmt hat, kam dieser unserer Einschätzung nach rechtswirksam zustande. Ein langjähriger Rechtsstreit kann nicht im Interesse der Aktionäre sein. TOP 7 Beschlussfassung über die Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 9. Dezember 2020 über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Gegen die Wahl zum Abschlussprüfer lagen letztes Jahr keine Bedenken vor. Der Beschluss kann gefasst werden. TOP 8 Beschlussfassung über die Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 9. Dezember 2020 über die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag mit der Sport1 Holding GmbH Zustimmung Begründung: Der Beschlussvorschlag ist im Sinne der Konzernstruktur richtig und ist deshalb zu begrüßen. TOP 9 Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Sport1 Medien AG auf die Highlight Communications AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze-out) Ablehnung Begründung: TOP 9 wird abgelehnt, da dieser das Herausdrücken des Streubesitzes vorsieht und demnach nicht im Sinne der verbleibenden Aktionäre sein kann. Das vorliegende Übernahmeangebot ist zwar angesichts des bisherigen Kursverlaufs grundsätzlich attraktiv, jedoch sollte jeder Aktionär selbst entscheiden können ob er dieses annehmen möchte oder nicht. Durch den nun zu beschließenden Squeeze Out können die verbleibenden Aktionäre nicht mehr an der Zukunft der Firma partizipieren. TOP 10 Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern a) Herr Bernhard Burgener Ablehnung Begründung: Die Eignung für das Amt steht außer Frage, nachdem Herr Burgener auch als Vorstand die Constantin Medien Jahre führte. Jedoch hat Herr Burgener noch eine ganze Liste an anderen Mandaten, sodass das neue Mandat den zeitlichen Rahmen sprengen würde. Die Wahl wird deshalb abgelehnt. b) Herr Peter von Büren Ablehnung Begründung: Herr von Büren kennt die Gesellschaft sehr gut, hat aber noch eine ganze Liste an anderen Mandaten, sodass das neue Mandat den zeitlichen Rahmen sprengen würde. Die Wahl wird deshalb abgelehnt. c) Herr Alexander Studhalter Ablehnung Begründung: Herr Studhatler hat noch eine ganze Liste an anderen Mandaten, sodass das neue Mandat den zeitlichen Rahmen sprengen würde. Die Wahl wird deshalb abgelehnt. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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