Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 09.07.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses einschließlich des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Mit der vorgeschlagenen Dividende von € 0,15 je Aktie und einem Gesamtbetrag von € 0,817 Mio. schüttet die Gesellschaft einen Anteil in Höhe von 86% des Bilanzgewinns aus. Gemessen am Jahresüberschuss des Konzerns in Höhe von € 3,138 Mio. soll ein Anteil von 26 % als Dividende ausgezahlt werden. Die vorgeschlagene Ausschüttung bewegt sich außerhalb der Bandbreite von 40 bis 60% des Konzernjahresüberschusses, die nach Ansicht der SdK angestrebt werden sollte. Aus Sicht der SdK e.V. soll die Ausschüttung im vorliegenden Fall jedoch auf weniger als 40% des Konzernjahresüberschusses begrenzt werden, um die Investitionsvorhaben, hauptsächlich im profitablen Bereich TENOWO, solide finanzieren zu können.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Aus Sicht der SdK kann allen Vorstandsmitgliedern die Entlastung erteilt werden. Gründe die einer Entlastung entgegenstehen würden, sind nicht zu erkennen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen würden. Aus Sicht der SdK ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats daher die Entlastung zu erteilen.

 

 

TOP 5 Neuwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Aufsichtsrat der Hoftex Group AG setzt sich zusammen aus sechs Vertretern der Anteilseigner und drei Vertretern der Arbeitnehmerschaft. Von den sechs Vertretern der Anteilseigner ist ein Mitglied von der Hauptversammlung neu zu wählen, da das bisherige Aufsichtsratsmitglied Herr York Riedel sein Aufsichtsratsmandat zum Ablauf der am 9. Juli 2021 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung niedergelegt hat. Die Mehrheitsaktionärin ERWO Holding AG hält rund 85% der Aktien der Hoftex Group AG. In der aktuellen Besetzung des Aufsichtsrats sind die fünf Eigentümerfamilien der Großaktionärin im Vergleich zum Anteilsbesitz unterproportional im Aufsichtsrat der Hoftex Group AG vertreten, da nur drei der sechs Mitglieder für die Vertretung der Anteilseigner im Aufsichtsrat dem Familienkreis zuzuordnen sind. Mit Herrn York Riedel scheidet ein Mitglied aus dem Aufsichtsrat aus, das außerhalb des Familienkreises steht. Herr Riedel soll durch Herrn Joseph Kronfli ersetzt werden, der ebenfalls außerhalb des Familienkreises eingeordnet werden muss. Die SdK hat keine Bedenken, dass der vorgeschlagene Kandidat die fachliche Eignung besitzt und die Interessen aller Aktionäre vertreten wird.

 

 

TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Es soll erneut die Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 gewählt werden. Der Aufwand für die Leistungen der Deloitte GmbH außerhalb der Abschlussprüfung betrug in 2020 rund 67% des Prüfungshonorars, darunter Steuerberatungsleistungen im Umfang von 56% des Prüfungshonorars. Die SdK fordert die generelle Trennung von Prüfung und Beratung und trägt nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen, die die Mandatierung des Abschlussprüfers mit sonstigen Leistungen als unabdingbar erscheinen lassen, ein Honorarvolumen für Leistungen außerhalb der Prüfung in Höhe von 25% des Prüfungshonorars mit. Zudem prüft die Deloitte GmbH den Abschluss der Hoftex Group bereits seit mehr als zehn Jahren. Nach Auffassung der SdK soll die Prüfungsgesellschaft und nicht nur der unterzeichnende Prüfer generell alle zehn Jahre gewechselt werden.

 

 

Hinweis:

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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