Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, der Lageberichte für die SEVEN PRINCIPLES AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: In einem schwierigen Jahr hat sich die Gesellschaft gut geschlagen. Ein positives EBIT in 2020 ist hoffentlich das Aufbruchssignal für eine profitable Zukunft. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat ist ausweislich seines Berichts seinen Pflichten umfassend nachgekommen. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Zustimmung Begründung: GaMa prüft die Gesellschaft seit dem GJ 2015. Das Honorar ist mit 80 TEUR nicht außergewöhnlich hoch und laut Jahresabschluss sind auch keine Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung erbracht worden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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