Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem Bericht des Vorstands mit den erläuternden Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen Zustimmung Begründung: Es wird mehr ausgeschüttet als das Konzernergebnis (EPS 0.08 €), allerdings ist dieses mit hohen Abschreibungen belegt. Im Vergleich zum Cash Flow pro Aktie (CFPS 0.57€) ist die Dividende vertretbar und lässt auch genügend Spielraum für weiteres Wachstum. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat auch in 2020 gute Arbeit geleistet. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Aufgaben nachgekommen und hat darüber ausführlich berichtet. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 Zustimmung Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die Wahl des Abschlussprüfers. Sonstige Leistungen machen nur einen geringen Teil (<5%) der Abschlussprüfungsleistungen aus. TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Ablehnung Begründung: Insgesamt kann dem vorgelegten Vergütungsmodell aus Sicht der SdK nicht zugestimmt werden. Die SdK fordert eine ungefähre Relation von fester zu variabler Vergütung von einem Drittel zu zwei Dritteln. Zudem sollte der überwiegende Bestandteil der variablen Vergütung aus einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage bestehen (mindestens 70%). Auch sieht die SdK die Möglichkeit einer vorübergehenden Abweichung bei außerordentlichen Entwicklungen kritisch. TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Der Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat wird zugestimmt. TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2020, Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2021 zur Bar- und/oder Sachkapitalerhöhung mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss sowie entsprechende Satzungsänderungen Zustimmung Begründung: Obwohl die Obergrenze der SdK für Kapitalvorratsbeschlüsse von 25% GK-Erhöhung überschritten wird, stimmt die SdK dennoch zu: Der Vorstand hat einen klaren Plan für das weitere Wachstum der Gesellschaft vorgelegt, der auch weiteres Eigenkapital erfordert. Die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschluss bis 10% ist akzeptabel und üblich. Die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschluss für evtl. Sacheinlagen wird nicht kritisch gesehen, der Vorstand hat in bisherigen Transaktionen stets gezeigt, dass die Wertschaffung für die Aktionäre im Vordergrund steht, und Zukäufe nur erfolgen, wenn sie den Cash Flow je Aktie erhöhen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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