Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ORBIS AG, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte der ORBIS AG und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Auch wenn der handelsrechtliche Jahresabschluss sogar noch eine höhere Ausschüttung zulassen würde, wird nahezu der komplette Konzernjahresüberschuss an die Aktionäre ausgekehrt. Die Wiederaufnahme der Dividendenzahlung nach dem letztjährigen Verzicht wird ausdrücklich begrüßt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft ist besser als erwartet durch die im Zuge der Corona-Pandemie erlassenen Maßnahmen gekommen. Der Umsatz konnte im Wesentlichen anorganisch gesteigert werden, der Konzernjahresüberschuss verblieb auf dem Niveau des Vorjahres. Es besteht kein Anlass, die Entlastung zu versagen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: Auch der Aufsichtsrat ist seinen Pflichten zur Überwachung, Kontrolle und Beratung des Vorstands nachgekommen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Zustimmung Begründung: Gegen den Wahlvorschlag liegen keine Einwendungen vor. TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Ablehnung Begründung: Auch wenn die Informationen, die aus der Einladung im Hinblick auf das Vergütungssystem hervorgehen, relativ spärlich ausfallen, spricht doch allein die hohe Gewichtung des Fixums gegenüber den variablen Gehaltsbestandteilen und das teilweise Vorliegen von Change-of-control-Klauseln gegen eine Zustimmung. TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2019, über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2021 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre sowie über eine entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Mit dem Beschlussvorschlag wird ein Genehmigtes Kapital in Höhe von 50% des Grundkapitals und damit des maximalen gesetzlichen Spielraums anvisiert. Die SdK akzeptiert Genehmigte Kapitalia grundsätzlich nur bis zu einem Volumen von 25% des Grundkapitals. Darüber hinaus gehender Kapitalbedarf sollte über die Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung abgewickelt werden. TOP 8 Wahlen zum Aufsichtsrat a) Ulrich Holzer Zustimmung Begründung: Gegen den Wahlvorschlag liegen im Hinblick auf seine fachliche Qualifikation und seine zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor. b) Peter Kraus Zustimmung Begründung: Gegen den Wahlvorschlag liegen im Hinblick auf seine fachliche Qualifikation und seine zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor. c) Herr Martin Hörmann Zustimmung Begründung: Gegen den Wahlvorschlag liegen im Hinblick auf seine fachliche Qualifikation und seine zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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